![]() | Der Thread btr. Übergangsgeld wurde auf Wunsch des Users in die Tonne verschoben, da hier rechtliche Probleme aufgetreten sind. lg mod spielluder joyteam |
![]() | es gibt news !!! bei uns: Erotic Business: 14. Venus Berlin 2010 und Hendrik (Euer GG und unser Co-Mod) wird am Freitag auch da sein ... also: Schnell einen Termin gemacht LG, Peter GG Erotic Business (Partnergruppe) |
![]() | @cabilitto, eine rechtsberatung haben wir auch nicht gewünscht / erwartet, aber vielleicht hat ja im forum was ähnliches erlebt und kann in diesem zusammenhang info's tip's geben. happy weekend margarethe |
![]() | Dies ... ... hört sich ja nach einer Zwickmühle an, in der ihr euch befindet. Leider könnt ihr hier eine Rechtsberatung nicht erwarten. Recht: Informationen und Hinweise Es gibt genügend Rechtsanwälte, Fachanwälte für Mietrecht und sonstige Einrichtungen und Beratungsstellen, bei denen ihr mit eurem Problem sicherlich besser aufgehoben seid. Viel Glück. |
![]() | Renovierungsanspruch nach Schimmelbefall hallo zusammen, wir haben folgendes problem, wir hatten schimmelbefall in der küche und dem ehemaligen zimmer unserer tochter, die zwar mittlerweile im studienort wohnt, aber immer wieder das " hotel mama " besucht. in der küche haben wir glatte wände die in einer terracotta farbe gestrichen sind. da wurde der schimmelbefall behoben und die beiden betroffenen wände wurden komplett fast im identischen farbton gestrichen so das es garnicht auffällt. im anderen zimmer war die fensterfront betroffen und beide seitenwände im fensterbereich, ca. 30 ca. der vom eigentümer beauftragte anstreicher hat die fensterfront und die seitenwände ebenfalls vom schimmel befreit, die fensterfront war nicht tapeziert und wurde wieder weiss gestrichen, an beiden seitenwänden wurde eine tapetenbahn entfernt und die wand ebenfalls weiss gestrichen. der wohnungseigentümer behauptet jetzt damit wäre seine pflicht erfüllt und wir sollten die restlichen seiten der wände selbst renovieren. aus unserer sicht haben wir aber anspruch auf wiederherstellung des zustandes vor dem schimmelbefall, mit der bitte um hilfe und evtl. auch angabe von § im bgb etc. oder aktuellen gerichtsurteilen in dieser angelegenheit wünschen wir einen schönen wochenausklang und ein schönes spiel um den dritten platz am samstag margarethe & achim |
![]() | Sagt auch Grüß Gott |
![]() | Sei ... ... hier herzlich begüßt @ blackangel. Cabal |
![]() | Hallo... hab mich grad in eurer Gruppe angemeldet .. bin echt gespannt was ich hiewr so alles erfahre in punkto recht hab auch schon einige erfahrungen gesammelt in dem jahren ich grüße euch alle ganz lieb lg blackangel |
![]() | danke für den Tip, werd ich auf jeden Fall machen. LG Geli |
![]() | Hallo Geli, erkundige dich bitte zur Sicherheit beim Mieterschutzbund. Meines Wissens darf der Vermieter das auf jeden Fall NICHT! Nur wenn deine Zwillinge ständig bei dir mitwohnen, dann ist der Vermeiter dazu berechtigt, ansonsten nicht. Aber wie gesagt, bitte nochmal beim Mieterschutzbund nachfragen, bin leider kein Anwalt Lg Robert PS: hab grad erst gesehen, das der Beitrag schon etwas älter is, naja vielleicht liefßt es ja doch mal einer.. |
| Gegründet: | am 18.12.2007 |
| Kategorie: | Sonstiges |
| Moderatoren: | AitschPi, Caballito, FrasierMars |
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