Recht

Rechtliche Probleme? Hier fragen und diskutieren? Warum nicht! Schließlich sind wir doch hier im Joy und können über alles reden, oder? Also alle, die was wissen wollen oder mitreden wollen (und können) sind willkommen!

Keine Rechtsberatung: Natürlich können hier aus rechtlichen Gründen keine Einzelfälle diskutiert werden, nur Problemlagen oder hypothetische Probleme!
Aktuelles im ForumZum Forum
kindheitverletzungen,mißhandlungen ect
Immer wieder ließt man davon. ivch kenne einen herrn lüdenscheidt.

Gehaltsentschädigung und Diebstahl
Habe bei meinen Eltern im Betrieb als kleiner Malocher gearbeitet obwohl ich den Meisterbrief habe bin aber seit sommer…

Recht haben..... Recht bekommen ist zweierlei
Was sind eure Erfahrungen? zu der der o. g. Aussage, Manches widerspricht auch der menschlichen Logik.

mietwohnung kündigung wegen eigenbedarf
Ich die sie von hot spot hatte endlich 2 Sachen gefunden- eine Wohnung 2.) eine Freundin die meine Vermieterin ist.

Mietbeihilfe bei Auszubildenden
Folgendes Thema Auszubildender : 18 Jahre, im zweiten Lehrjahr Eltern leben getrennt, er lebt bei der Mutter Mutter…

Pfanne darf nicht erhitzt werden?
Ich würde gerne folgenden, natürlich rein fiktiven Fall vorstellen: Familie Spiel erwirbt bei einem Supermarkt über ein…
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Der Thread btr. Übergangsgeld wurde auf Wunsch des Users in die Tonne verschoben, da hier rechtliche Probleme aufgetreten sind.

lg
mod spielluder
joyteam
es gibt news !!!

bei uns: Erotic Business: 14. Venus Berlin 2010

und Hendrik (Euer GG und unser Co-Mod) wird am Freitag auch da sein ... also: Schnell einen Termin gemacht *ggg* und reingeschaut!

LG, Peter
GG Erotic Business (Partnergruppe)

@cabilitto,

eine rechtsberatung haben wir auch nicht gewünscht / erwartet,

aber vielleicht hat ja im forum was ähnliches erlebt und kann

in diesem zusammenhang info's tip's geben.

happy weekend

margarethe
Dies ...

... hört sich ja nach einer Zwickmühle an, in der ihr euch befindet. Leider könnt ihr hier eine Rechtsberatung nicht erwarten.

Recht: Informationen und Hinweise

Es gibt genügend Rechtsanwälte, Fachanwälte für Mietrecht und sonstige Einrichtungen und Beratungsstellen, bei denen ihr mit eurem Problem sicherlich besser aufgehoben seid. Viel Glück.
Renovierungsanspruch nach Schimmelbefall

hallo zusammen,

wir haben folgendes problem,

wir hatten schimmelbefall in der küche und dem ehemaligen zimmer unserer tochter, die zwar mittlerweile im studienort wohnt, aber immer wieder das " hotel mama " besucht.
in der küche haben wir glatte wände die in einer terracotta farbe
gestrichen sind. da wurde der schimmelbefall behoben und die
beiden betroffenen wände wurden komplett fast im identischen
farbton gestrichen so das es garnicht auffällt.

im anderen zimmer war die fensterfront betroffen und beide
seitenwände im fensterbereich, ca. 30 ca.

der vom eigentümer beauftragte anstreicher hat die fensterfront
und die seitenwände ebenfalls vom schimmel befreit, die fensterfront
war nicht tapeziert und wurde wieder weiss gestrichen, an beiden
seitenwänden wurde eine tapetenbahn entfernt und die wand
ebenfalls weiss gestrichen.

der wohnungseigentümer behauptet jetzt damit wäre seine
pflicht erfüllt und wir sollten die restlichen seiten der wände
selbst renovieren.

aus unserer sicht haben wir aber anspruch auf wiederherstellung
des zustandes vor dem schimmelbefall,

mit der bitte um hilfe und evtl. auch angabe von § im bgb etc.
oder aktuellen gerichtsurteilen in dieser angelegenheit

wünschen wir einen schönen wochenausklang und

ein schönes spiel um den dritten platz am samstag

margarethe & achim

Sagt auch Grüß Gott
Sei ...

... hier herzlich begüßt @ blackangel.

Cabal *blumenschenk*
Hallo...

hab mich grad in eurer Gruppe angemeldet ..
bin echt gespannt was ich hiewr so alles erfahre in punkto recht
hab auch schon einige erfahrungen gesammelt in dem jahren

ich grüße euch alle ganz lieb

lg blackangel

danke für den Tip, werd ich auf jeden Fall machen.

LG Geli

Hallo Geli,

erkundige dich bitte zur Sicherheit beim Mieterschutzbund.
Meines Wissens darf der Vermieter das auf jeden Fall NICHT!
Nur wenn deine Zwillinge ständig bei dir mitwohnen, dann ist der Vermeiter dazu berechtigt, ansonsten nicht.

Aber wie gesagt, bitte nochmal beim Mieterschutzbund nachfragen, bin leider kein Anwalt *zwinker*

Lg Robert


PS: hab grad erst gesehen, das der Beitrag schon etwas älter is, naja vielleicht liefßt es ja doch mal einer..
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