![]() | 22. Juli 2010 Fotos beim FKK erlaubt? Hallo, ich/wir möchten auch gerne mal eine interessante Frage zur Diskussion stellen und sehen was für Antworten (bitte möglichst rechtlich fundiert) sich so ergeben: In der Gruppe FKK gibt es derzeit folgende Diskussion: Eine Familie mit Kindern möchte Urlaub am FKK-Strand machen und natürlich auch den einen oder anderen Schnappschuss mit der Digitalkamera aufnehmen. Sie fragt an, ob das erlaubt sei. Wir wollen jetzt mal ein paar Varianten einbauen: - Was ist, wenn am Strand ein Schild der Ordnungsbehörde steht, auf dem ein Fotoapparat durchgestrichen ist? - Was ist, wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist? - Was ist, wenn der Strand in Frankreich, Deutschland oder den Niederlanden liegt? - Wie sieht die Rechtslage aus, wenn durch Zufall auch andere Kinder/Erwachsene abgebildet werden? - Was ist an einem "normalen" Strand? Und schließlich: Was ist, wenn das Paar abends ein Stativ aufstellt und sich bei Sonnenuntergang vor laufender Kamera "liebt" und auf dem dann aufgenommenen Foto zufällig auch der vorbeieilende Strandjogger wiederfindet? Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion! |
![]() | 22. Juli 2010 Was ist, wenn das Paar abends ein Stativ aufstellt und sich bei Sonnenuntergang vor laufender Kamera "liebt" und auf dem dann aufgenommenen Foto zufällig auch der vorbeieilende Strandjogger wiederfindet? wenn es der jogger nicht bemerkt, wird er nix sagen.bleibt dieses filmchen/dieses foto zu hause im schrank, wird auch kein hahn danach krähen. findet sich das filmchen/foto jedoch im internet. dann kann die sache böse enden. wenn es um einfache familienfotos am fkk strand geht. sobald es ein schild gibt, das aussagt fotografieren verboten. dann ist es völlig egal ob familienfotos oder nicht. dann ist es verboten. ohne schild, denke ich zumindest am besten die fotos so machen, dass kein anderer darauf abgelichtet ist, falls doch s.o wie beim filmchen. wobei fotos dieser art ja auch nicht im internet zu finden sind sondern, eh zu hause im schrank. lg jagstpaerchen |
![]() | 22. Juli 2010 Privatstrand ? = Hausrecht Verstoß dagegen = vermutlich Rausschmiss und "Hausverbot" Es macht für mich keinen Unterschied, ob es nur Bilder fürs Familienalbum sein sollen oder was anderes. In die Sauna darf man auch aus gutem Grund kein Handy mitnehmen. Das alles dient dem Schutz derer, die sich nackt frei bewegen wollen. Und ich denke mal, dass bei der Abwägung der verschiedenen Interessen/Rechte das Persönlichkeitsrecht der nackt Erholung Suchenden in diesem empfindlichen Bereich höher anzusiedeln ist, als das Recht auf hübsche Urlaubsbildchen. |
![]() | 22. Juli 2010 Die Rechtslage in Frankreich oder den Niederlanden kenne ich nicht. In Deutschland sehe ich das ähnlich wie jagstpärchen. Wenn kein ausdrückliches Verbot vorhanden ist (und ein entsprechendes Schild würde ich als solches betrachten - wäre noch die Frage, ob man es wirklich bemerken musste), dann Fotografieren prinzipiell erlaubt. Warum sollte das am FKK-Strand anders sein. Natürlich sollte man darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, man würde fremde Personen fotografieren wollen (oder es sogar tatsächlich ungefragt tun). Und auf einen entsprechenden Hinweis sollte man dann auch eingehen. Rechtliche Probleme entstehen erst dann, wenn man diese Fotos in irgend einer Art veröffentlicht. Und da sehe ich einen interessanten Punkt: Wie ist das mit einem persönlichen Web-Album ohne öffentlichen Zugang (z.B. nur für meine Freunde oder Familie bei MeinVZ oder so)? OK, solange es keiner der Betroffenen mitbekommt: Wo kein Kläger ... |
![]() | 22. Juli 2010 @sinnliche_suche Privatstrand - OK Aber an einem öffentlichen Strand? Vielleicht bin ich da zu sehr Ossi (wir hatten zwar keine Pornoheftchen an der Tankstelle und am Kiosk, aber dafür an allen stränden eine sehr laxe Kleiderordnung |
![]() | 22. Juli 2010 Vielleicht bin ich da zu sehr Ossi (wir hatten zwar keine Pornoheftchen an der Tankstelle und am Kiosk, aber dafür an allen stränden eine sehr laxe Kleiderordnung ), ich weiß....und das ist bestimmt so jedoch...eine gemeinde könnte ja auch an einem öffentlichen strand ein solches schild aufstellen. und auch dann wäre fotografieren verboten. klar....wenn ich mich an irgendeinem see nackig mache, muss ich hinnehmen, dass menschen SICH gegenseitig fotografieren.....keinesfalls muss ich hinnehmen, wenn sie mich mit ablichten aber wir sprachen ja vom FKK-strand...nicht von wald und wiese |
![]() | 22. Juli 2010 - Was ist, wenn am Strand ein Schild der Ordnungsbehörde steht, auf dem ein Fotoapparat durchgestrichen ist? - Was ist, wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist? wie schon geschrieben. ist ein verbotsschild vorhanden, dann darf auch nicht fotografiert werden. egal um was für fotos es sich handelt. es ist verboten. ist kein schild vorhanden, gibts auch kein verbot. dann gilt solange sich niemand beschwert, niemand einspruch einlegt weil er versehentlich mit aufs foto gekommen ist. ist alles im grünen. wenn sich jemand beschwert, evtl das foto zeigen (ist ja dank digicam kein problem) und hinzufügen dass es sich um reine familienfotos handelt. möchte der jenige dann dennoch dass das foto gelöscht wird. dann sollte man es allerdings löschen. lg jagstpaerchen |
![]() | 22. Juli 2010 Euch allen schon jetzt vielen Dank für die schnellen Beiträge! ist kein schild vorhanden, gibts auch kein verbot. dann gilt solange sich niemand beschwert, niemand einspruch einlegt weil er versehentlich mit aufs foto gekommen ist. Aber folgt aus meinem Persönichkeitsrecht nicht auch das Recht, dass ich nicht ungefragt fotografiert werden, zumindest nicht nackt? Die modernen Digicams sind ja unter Umständen sehr klein, so dass man sie nicht einmal sehen kann, wenn man aus einigen Metern Entfernung zufällig mitfotografiert wird. |
![]() | 22. Juli 2010 klar ist das grundsätzlich so. aber wo kein kläger, da kein richter. |
![]() | 22. Juli 2010 ach so...es gibt da übrigens noch einen kleinen wichtigen unterschied. fällt mir ein, weil ich letzte woche auf der A40 im ruhrgebiet mit den 2 millionen anderen radfahrern unterwegs war und dort x-fach gefilmt und fotografiert wurde. dort gehört man quasi zum "panorama" solche bilder aus dem öffentlichen leben (auf die man unverschuldet gerät) kann man meines wissens nicht verbieten und verhindern |
![]() | 22. Juli 2010 @sinnliche_suche: Vielleicht haben wir unterschiedliche Vorstellungen von einem FKK-Strand Ich verstehe darunter einen Strandabschnitt, an dem man sich üblicherweise nackt aufhält und das ggf. durch ein Schildchen auch noch gekennzeichnet ist (kann aber auch einfach nur Gewohnheitsrecht sein - sieht man ja an den anderen, die da liegen. Und es bezieht für mich entsprechende Liegewiesen mit ein. @sunds: Es ging ja wohl nicht darum, heimlich Nacktbilder von Fremden zu machen. Aber so lange es nicht bemerkt wird, kann sich niemand darüber aufregen. Und wenn sich jemand zu Unrecht fotografiert wähnt - wurde ja schon ausdiskutiert, denke ich. Rechtlich relevant wird es erst bei Veröffentlichungen oder bei per "Hausrecht" verhängtem Fotografierverbot. Wobei das auch wirklich nur auf nicht frei zugänglichem und öffentlich nutzbarem Privatgelände greifen dürfte (wohl aber in öffentlichen, abgegrenzten Strandbädern oder an abgetrennten Strandabschnitten). |
![]() | 22. Juli 2010 @sorbas ich meine einen offiziellen FKK-strand. denn nur dort würde so ein schild sinn machen. und dann: schild da-->nix foto schild nix da-->foto (unter einschränkungen) erlaubt ist doch ganz einfach |
![]() | 22. Juli 2010 solche bilder aus dem öffentlichen leben (auf die man unverschuldet gerät) kann man meines wissens nicht verbieten und verhindern Na, verhindern schon, indem man sich an solchen Orten nicht aufhält. Im Ernst - bei Familien-Strand-Fotos (oder auch sonstigen Urlaubsfotos oder sonstigen Fotos) kann man auch immer zufällig mit geraten. Das ist das Risiko, wenn man seine Wohnung verlässt. Und wenn ich mit einer Achterbahn fahre, kann mir eben passieren, dass ich zufällig mit auf einem Schnappschuss mit drauf bin, auf dem mir vor Übelkeit fast die Augen aus dem Kopf fallen. Ich bin halt in der Öffentlichkeit. Genau so im Bikini oder in Badehose am Strand. Oder eben am öffentlichen FKK-Strand. Da zeige ich mich nackt in der Öffentlichkeit und muss damit rechnen, auch zufällig mitfotografiert zu werden. Da bin ich auch nur Teil der "Kulisse". Wenn ich das nicht will, muss ich darauf verzichten oder dahin gehen, wo es verboten ist. |
![]() | 22. Juli 2010 @sinnliche_suche klar....wenn ich mich an irgendeinem see nackig mache, muss ich hinnehmen, dass menschen SICH gegenseitig fotografieren.....keinesfalls muss ich hinnehmen, wenn sie mich mit ablichten Hier bist du also allgemein gegen Fotos am FKK-Strand ...aber wir sprachen ja vom FKK-strand ich meine einen offiziellen FKK-strand. denn nur dort würde so ein schild sinn machen. ... und hier ist es nur noch verboten, wenn ein Verbotsschild da steht. und dann: schild da-->nix foto schild nix da-->foto (unter einschränkungen) erlaubt Und was verstehst du unter einem "offiziellen FKK-Strand"? Hier besteht der Unterschied darin, dass bei einem "offiziellen" FKK-Strand irgendwo ein Schildchen am Baum oder Pfahl ist, auf dem darauf hingewiesen wird, dass man hier nackt baden darf (nicht muss). Ich muss jetzt gerade mal so an den Teufelssee in Berlin denken - steht da eigentlich irgendwo ein Schild? |
![]() | 22. Juli 2010 ich geb et auf sorbas |