![]() | 23. August 2011 Viel geld jemand geliehen Jemand Geld geliehen Hallo habe folgendes Problem, ich habe damals jemand sehr viel Geld geliehen, sie wollte 100 Euro mir jeden Monat zurückzahlen auf ein Sparbuch was ich dann wenn das Geld voll da ist bekommen würde. Nur sie hat es nicht gemacht, jetzt stehe ich da ohne was. Sie will nichts davon wissen, es ist ihr scheiß egal und geht ihren Weg. Natürlich bin ich stink sauer, weil für mich immer zählte ein Wort zählt, habe wohl falsch gedacht. Nur soll ich ein Rechtsanwalt einschalten? Vertrag haben wir nicht nur ein Kontoauszug wo es drauf steht. Würde mal um Rat bitten, wie ich mich weiter verhalten soll. Was würdet ihr machen ? Danke für euren Rat Jockel38 |
![]() | 23. August 2011 geh zu einem Kollegen und lerne draus sonst bleibst Du vielleicht der Jockel ;-)) |
![]() | 23. August 2011 Also Rechtsanwalt einschalten ? |
![]() | 23. August 2011 attorney... .. immer der alte Zyniker @ Jockel: wenn auf dem Kontoauszug sinngemäß steht, dass es darlehenshalber bezahlt wurde, hast Du das große Los gezogen. Ansonsten hast Du eher ein Problem, da Du für die darlehensmäßige Zahlung darlegungs- und beweispflichtig bist. Genaueres kann aber nur ein Rechtsanwalt nach Prüfung der Akten sagen. Drum, wie schon mein Herr Collega sagte: ab zum Anwalt! LG Stefan |
![]() | 23. August 2011 Leider Da von ihrer Seite nichts kommt, kein Gespräch und ihr es egal ist, werde ich diesen Schritt machen müssen. Man hätte reden können , Lösungen gibts immer. Leider mal wieder raus gelernt, nur diesmal war es sehr teuer. |
![]() | 23. August 2011 ;-))) @ Stefan : Nenn es Realist... wobei .... ich Dir nicht recht zustimme, weil er zwar darlegungs- und beweispflichtig ist, aber beim Nachweis einer wirklich größeren Summe klarzumachen sein müsste, dass dies nicht einfach nur gefälligkeitshalber passiert , soll heissen : Man müsste eben mit der 'allgemeinen Lebenserfahrung' arbeiten... und könnte damit vielleicht die Beweislast umkehren, daß die Gute beweisen müsste, dass dem Geldtransfer eine wie auch immer geartete Gegenleistung gegenübersteht... Ein vorher schlechter Kontostand gibt da ja vielleicht schon was her ... |
![]() | 23. August 2011 Beweise werde ich bekommen, das Geld war für jemand anderes wo sie Schulden hatte. Falls die geschichte stimmte was sie mir gesagt hat. Langsam zweifel ich aber auch an dieser Geschichte. Werde mich mal schlau machen ob das Geld dafür war |
![]() | 23. August 2011 Die Dame muss aber sehr attraktiv gewesen sein.... |
![]() | 23. August 2011 Liebe macht ebend blind Lach ja , aber daraus lernt man, sollte man wenigstens. LG Jockel |
![]() | 23. August 2011 Na ja ! Wenn da Liebe im Spiel war wird man in der Regel keinen rechtsverbindlichen Leih- bzw. Darlehensvertrag machen . Für jene Verträge trägst du die Beweislast . So wie es hier aussieht ist es ein gesetzlich nicht geregeltes Gefälligkeitsverhältnis, wo du höchstwahrscheinlich die Kohle in den Sand gesetzt hast ! Da wo das BGB dir helfen könnte , bedarf es einer sog. Anspruchsgrundlage . Die könnte sich ergeben aus -Darlehensvertrag -Leihvertrag Da aber nichts Schriftliches besteht...... liegt auch keine Anspruchsgrundlage vor. Und nur der Kontoauszug wird nicht reichen. Selbst wenn da Darlehen stünde wird sie eventuell sagen, da hat er sich beim Schreiben des Überweisungsträgers verschrieben. Und wird ferner behaupten , dass es eine Schenkung war . Ich denke mal : " Die Kohle ist futsch ! " |
![]() | 23. August 2011 Das schreit nach einer anwaltlichen Beratung. Zumindest der Zahlungsfluß scheint ja nachweisbar. Vermutlich wird der Anwalt die Dame schriftlich zur Rückzahlung des geschuldeten Betrages unter Setzung einer Frist auffordern. Wenn die Frist verstrichen ist, dann ist sie unter Verzug. Voraussetzung dafür, in ein Mahnverfahren oder direkt in ein Klageverfahren einzusteigen. Ich wünsche Dir viel Erfolg, Du solltest aber mit dem schlimmsten Fall rechnen. |
![]() | 23. August 2011 @Atze eben nicht ... nur soviel .... weder Leihvertrag noch Darlehensvertrag bedürfen der Schriftform... sie können mündlich geschlossen werden... Bitte verbreite doch nicht solche Dinge, wenn Du das nicht genau weisst... mehr will ich aus Gründen des RDG hier und jetzt nicht sagen |
![]() | 23. August 2011 Eine wirkliche Beratung kann hier ohnehin nicht stattfinden, da weder Unterlagen noch anderes vorliegen. Was man geben kann sind Ratschläge und das haftungsfrei und leider auch nicht immer ganz richtig... mangels juristischen Hindergrundwissens... |
![]() | 23. August 2011 So erst mal vielen Dank für eure Hilfe und Ratschläge und für so viel nette Post. So wie es aussieht sieht es nicht schlecht aus, ich werde ein Rechtsanwalt nehmen und die Frau Verklagen wenn sie nicht zahlen will. Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe und ja diese Gruppe ist sehr gut und wurde von Joy mir empfohlen und ich muss sagen einfach klasse das es euch gibt. Danke Jörg |
![]() | 23. August 2011 @ attorney Das stimmt schon , der Schriftform bedürfen sie nicht ! Ich meinte ja auch nur , dass es besser wäre das man derlei Rechtsgeschäfte schriftlich fixiert . Gerade dann wenns um mehr geht als 3,50 €uro . Aber wer wird das schon schriftlich machen, wenn er seiner Freundin vielleicht mal eben 500 €uro leiht. Dann käme nämlich von den Damen : " DU LIEBST MICH JA GAR NICHT ODER NICHT MEHR ! " |