Gilt Tantramassage als Prostitution?

Besser noch aussagen von jemand, ders wirklich weiß. grundlage dafür ist meine überlegung, mich mit einem tantrastudio…

28. September 2011
Gilt Tantramassage als Prostitution?

liebe gruppenmitglieder - ich hätte gern hierzu mal ein paar mutmaßungen, besser noch aussagen von jemand, ders wirklich weiß.

grundlage dafür ist meine überlegung, mich mit einem tantrastudio in münchen niederzulassen.

in münchen aber gibts immer noch den guten alten sperrbezirk - und der betrifft alle wohngebiete.

hat jemand erfahrung damit, wie die 'sitte' so was handhabt - ist eine tantramassage überhaupt der prostitution zuzurechnen? ich sage nein - mich würden aber die argumente auch der 'anderen' seite interessieren...
28. September 2011

Wenn Prostitution als entgeltlicher GV gewertet wird, dann wohl nicht.
28. September 2011
Und wenn ...

... Prostitution gleichzusetzen ist mit "sexuelle Handlung gegen Geld",
wäre eine Tantramassage unter Ausschluss der erogenen Zonen, bzw. Geschlechtszonen, KEINE Prostitution, werden die Geschlechtsorgane jedoch mitverwöhnt, wäre es Prostitution. Oder?
28. September 2011

Die Frage ist, ob das nicht per definitionem Penetration mit einschließt.

@zerbinetta: Frag mal in einschlägigen Tantra-Foren nach.
28. September 2011
Dann wäre ...

... ja Oralverkehr gegen Bezahlung keine Prostitution.
28. September 2011

Doch, denn hier dringt ein Geschlechtsorgan in eine Körperöffnung ein.
28. September 2011

Ich würde das gewerbsmäßige Anbieten von Tantramassagen nicht als Prostitution ansehen. Vorausgesetzt, dass es sich wirklich um Tantramassagen handelt und nicht um dahinter versteckten gewerblichen Sex. Und manchmal ist das nur schwer abzugrenzen - ein Indiz wäre z.B. die Form der Werbung und welche Erwartungen dabei beim Kunden geweckt werden sollen. Wird es als (versteckte) sexuelle Dienstleistung beworben oder als Entspannungs-Ritual und Wellness-Stunden?
Dass es bei der Tantramassage auch Formen gibt, bei der die Geschlechtsteile mit einbezogen werden und es dabei zum Orgasmus kommen kann, finde ich nebensächlich. Mir erschließt sich auch nicht, wieso der Masseur (oder die Masseurin) dabei völlig nackt sein muss - wäre für mich auch ein Indiz für die Einstufung.

Es gibt eben Tantramassage und "Tantramassage" und einen fließenden Übergang dazwischen.
28. September 2011
Mal ein kleinen Tipp gebe ohne wissen zu haben.

Hallo,

da es sich in Bayern um ein Freistaat handelt wird es wohl ein Senat sein! Also wenn Du schon weißt wo Du Deine Dienstleistung anbieten möchtest, bei dem zuständigen Senat ( meist ordnungsamt) Gewerbemeldungen nachfragen, auch kann es sein das Du dort eh eine Qualifikation vorlegen mußt! Denke wenn Du ein Ausbildungsnachweis über Medizinesche (Tantra) Massage dürfte die Genehmigung kein Problem darstellen. Solltest Du keinerlei Ausbildungen in dieser Richtung nachweisen können, würde ich als Sachbearbeiter von anderem Gewerbe ausgehen.
Aber das wäre jetzt der einfachste und schnellste weg, alles in Erfahrung zu bringen. Hier in Niedersachsen ist es Gesetzt innerhalb einer Woche nach eröffnung muß die Gewerbeanmeldung vorliegen. Deshalb lieber vorher dort alle weg und unwegbarkeiten klären.
28. September 2011

Und wo wäre da das Problem, wenn es kein Tantra ist? Darf man Prostitution in Deutschland nicht als Gewerbe anmelden? *oh* *zwinker*
28. September 2011
Falsch verstanden!

Wenn es vom Senat als Prostitution angesehen wird würde die Speerbezirkregelung in Kraft treten!! Auch Prostuierte müssen normal zum Gewerbeamt!!
28. September 2011

Eben - Deutschland ist da ja relativ fortschrittlich (inzwischen).

Aber OK, Sperrbezirk wäre sicher ein Problem *zwinker*
28. September 2011
und

genau das war die Fragestellung! Konnte es nur als ehemaliger Selbständiger / und noch Helfer(behördenkram) bei einigen selbstständigen beantworten. Die verfahren sind ähnlich, auch wenn das Bundesland anders ist! Einiges ist hier schon von Gemeinde zu Gemeinde anders Zb. Bauanträge für Lichtwerbung, bei einem brauchste für alles Architekt und beim nächsten kostet es 20 Euro und kannst selbst schreiben!!
Deswegen ja das nachfragen weil man da ja auch sowieso vorstellig werden muss!! Egal ob es als Gesundheitsfördernd eigestuft wird oder als Prostitution!
29. September 2011
Sperrbezirke ...

... sind i. d. R. nicht nur auf die Ausübung der Prostitution ausgerichtet, sondern etwa auch auf die Führung eines bordellartigen Betriebes. Letzteres wird etwa angenommen, wenn Massagen mit sexueller Qualität verabreicht werden. Demzufolge sollte man sich erst einmal die Sperrbezirksverordnung näher betrachten und dann das konkrete Leistungsspektrum des Anbieters. Sodann müssste man die Merkmale abarbeiten und schauen, wo - je nach Betrachter - unterschiedliche Auffassungen bestehen könnten. Danach beginnt die Feinarbeit.
29. September 2011

Also:

Eine Bekannte von mir, die selbiges anbietet meinte:

"Ich biete nicht ausdrücklich weder Sex noch "Handentspannung" an.
Ich sage auf Nachfrage, dass ich den ganzen Körper unter Einsatz meines ganzen Körpers massiere, aber nicht mit dem Fokus auf einen Orgasmus. Wenn es passiert, dann passiert es, wenn nicht, dann nicht."

Und in diesem Sinne kann man natürlich nicht von Prostitution reden,
da es ganz klar nicht um Sex geht.
29. September 2011
Es erscheint nicht...

... sinnvoll zu sein, lediglich „Kommissar Zufall“ zu bemühen, ob eine entsprechende Massagepraxis darauf ausgerichtet ist, Prostitution anzubieten oder einen bordellartigen Betrieb darzustellen nach dem Motto „Nichts muss“. Auf die Schnelle habe ich nicht recherchieren können, wie es in den Sperrbezirken aussieht, aber man kann ja auch einfach einmal in parallelen Rechtsgebieten stöbern und hier im Wohnungseigentumsrecht.

In einem Fall hatte eine Partei ihr Teileigentum an eine Massagen GmbH vermietet, wobei der Mietzweck der Betrieb einer Massagepraxis war. Nach der Eigendarstellung im Internet handelte es sich um ein Studio der erotisch-tantrischen Massagekunst, bei dessen Arbeit es nicht um eine Massage gegangen sein soll, bei der sich dahinter eine versteckte Einladung zum Geschlechtsverkehr verborgen habe. Sowohl das LG Hamburg (3.6.3008, 318 T 87/07), als auch das OLG Hamburg mit Beschluss vom 09.10.2008 (2 Wx 76/08) sahen in der Unternehmung einen bordellartigen Betrieb, der etwa mit der Zweckbestimmung von Wohnungs- und Teileigentum nicht zu vereinbaren sei. Das OLG befasste sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Begriff der Prostitution und meinte sinngemäß, auch wenn es üblicherweise bei der Prostitution um die Ausübung von Oral- oder Geschlechtsverkehr ginge, dies jedenfalls zutreffend sein mag, erfülle die von der Massage GmbH angebotene Leistung den Begriff der Prostitution, da hierfür das Anbieten „sexueller Handlungen“ gegen Entgelt ausreichend sei. Es sei also allein ausschlaggebend, dass „sexuelle Handlungen“ – dort durch beliebig auswählbare Anbieterinnen – gegen Entgelt zum Geschäftsgegenstand gemacht werden.
Letztendlich befasste sich das Gericht auch mit der Akzeptanz von Sexualität, Erotik und Freizügigkeit, die sich in den letzten 30 Jahren wesentlich verändert habe, was etwa in der Werbung festgestellt werden könne. Hieraus leitete sich jedoch keine andere Betrachtung ab. Denn beim Betrieb der Massagepraxis ginge es nicht um die Abbildung von Nacktheit oder um Erotik und Freizügigkeit oder partnerschaftliche Sexualität, sondern es gehe schlichtweg um sexuelle Befriedigung als Ware.
Setzt man also an den beiden Entscheidungen an, scheint es nicht fernliegend zu sein, dass Probleme mit der Einrichtung einer tantrischen Massagepraxis anstehen könnten.

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