KG am Flughafen
Angeregt durch die theoretische Debatte in einem anderen Forum - es geht um einen Edelstahlkeuschheitsgürtel an einem Mann bei einem Inlandsflug in Deutschland...Ich kenne es 'nur' vom Fliegen mit massiven Cockringen und Sackstretchern - die Dinger werden vom Metalldetektor angezeigt und man(n) muß sie oft im Nebenraum vorführen - aber ablegen hat noch nie jemand verlangt - egal ob Deutschland oder andere Staaten...
Bei einem KG aus Kunststoff (für gewöhnlich ist sowas aus durchsichtigem Kunststoff) wird wohl erst Recht kein Abnehmen verlangt werden können - wie sollte man darin etwas schmuggeln können...
Was haltet ihr von dieser radikalen Auffassung aus dem Zitat?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein deutsches Gericht ein Beschluß zum gewaltsamen Öffnen eines Keuschheitsgürtels erteilt - ich gehe davon aus, daß derjenige maximal nicht mitfliegen darf wenn er das Teil auf Verlangen nicht abnehmen kann da er den Schlüssel nicht hat und dann ggfs auch des Flughafens verwiesen würde - ausser es besteht ein begründeter Verdacht auf Drogen- oder Waffenschmuggel beispielsweise durch einen positiven Drogen- oder Sprengstofftest.
Also wenn die Kontrollierenden Sicherheitsfirma sich korrekt an die Vorgaben der Bundespolizei hält, wirst du den KG ablegen müssen! Selbst sollte dieser aus Kunststoff sein, kann dir dies passieren (sollte der trotzdem auffallen z.b. Wegen einem metallschloss) da er nach Sprengstoff untersucht werden sollte(bei kunststoffen).
Bei dem KG kann es dir aber sogar passieren, solltest du ihn nicht abnehmen können, dass du von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen wirst, und diese dich so lange festhalten, bis sie einen richterlichen Beschluss zur Entfernung des kg haben.
in bestimmten Fällen brauchen sie diesen beschluss aber wohl nicht mal. Das wäre wohl der Worstcase, wenn du aufeinmal wegen eines nicht zu öffnenden kg unter Terror Verdacht stehst.
Bei dem KG kann es dir aber sogar passieren, solltest du ihn nicht abnehmen können, dass du von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen wirst, und diese dich so lange festhalten, bis sie einen richterlichen Beschluss zur Entfernung des kg haben.
in bestimmten Fällen brauchen sie diesen beschluss aber wohl nicht mal. Das wäre wohl der Worstcase, wenn du aufeinmal wegen eines nicht zu öffnenden kg unter Terror Verdacht stehst.