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Keuschhaltung
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KG am Flughafen

Ich
*******itch
13.301 Beiträge
Themenersteller 
KG am Flughafen
Angeregt durch die theoretische Debatte in einem anderen Forum - es geht um einen Edelstahlkeuschheitsgürtel an einem Mann bei einem Inlandsflug in Deutschland...

Ich kenne es 'nur' vom Fliegen mit massiven Cockringen und Sackstretchern - die Dinger werden vom Metalldetektor angezeigt und man(n) muß sie oft im Nebenraum vorführen - aber ablegen hat noch nie jemand verlangt - egal ob Deutschland oder andere Staaten...

Bei einem KG aus Kunststoff (für gewöhnlich ist sowas aus durchsichtigem Kunststoff) wird wohl erst Recht kein Abnehmen verlangt werden können - wie sollte man darin etwas schmuggeln können...

Was haltet ihr von dieser radikalen Auffassung aus dem Zitat?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein deutsches Gericht ein Beschluß zum gewaltsamen Öffnen eines Keuschheitsgürtels erteilt - ich gehe davon aus, daß derjenige maximal nicht mitfliegen darf wenn er das Teil auf Verlangen nicht abnehmen kann da er den Schlüssel nicht hat und dann ggfs auch des Flughafens verwiesen würde - ausser es besteht ein begründeter Verdacht auf Drogen- oder Waffenschmuggel beispielsweise durch einen positiven Drogen- oder Sprengstofftest.


Also wenn die Kontrollierenden Sicherheitsfirma sich korrekt an die Vorgaben der Bundespolizei hält, wirst du den KG ablegen müssen! Selbst sollte dieser aus Kunststoff sein, kann dir dies passieren (sollte der trotzdem auffallen z.b. Wegen einem metallschloss) da er nach Sprengstoff untersucht werden sollte(bei kunststoffen).

Bei dem KG kann es dir aber sogar passieren, solltest du ihn nicht abnehmen können, dass du von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen wirst, und diese dich so lange festhalten, bis sie einen richterlichen Beschluss zur Entfernung des kg haben.

in bestimmten Fällen brauchen sie diesen beschluss aber wohl nicht mal. Das wäre wohl der Worstcase, wenn du aufeinmal wegen eines nicht zu öffnenden kg unter Terror Verdacht stehst.

für die Sicherheit...
.. muss man das halt eben "in Kauf" nehmen !! Metall ist eben nicht "Durchsichtig" und muss in "Augenschein" genommen werden !!! -- zudem wie und wo sollten da denn Grenzen gezogen werden ??? -- ach ja, damit könnte man sicher wieder einige Juristen, gerichte und "Sesselfurtzer" Ihr dasein rechtfertigen !!! -- Zudem, " Nicht Keusch" zu sein beim Einchecken wird sicher nicht einfach sein -- dann aber sofort wieder das "Zaunzeug" auf der Bordtoilette anlegen !!!
Ich
*******itch
13.301 Beiträge
Themenersteller 
Erfahrungsgemäß fliegen übrigens viele KG-Träger auch mit KG - und ohne Probleme....
Offensichtlich kennt das Personal im europäischen Raum solche Dinge und weiß sie einzuordnen. *g*

Ablegen zum Einchecken geht ohne Schlüssel natürlich nicht - aber man könnte ja dann einfach den Einstieg/Mitflug verweigern - warum sollte da irgendwas zwangsweise geöffnet werden?
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
So sehe ich das auch:
Kontrolle muss möglich sein, in wie weit dazu ein Ablegen gefordert wird, liegt im Ermessen der Securetties.

Wird die Kontrolle nicht ermöglicht (weil z.B. ein Ablegen mangels Schlüssel nicht geht), muss eben das Betreten des SIcherheitsbereiches verwehrt werden - und damit letztlich auch die Beförderung. Ist halt so - und auch selbstverschuldet.

Kleine Frage am Rande: Was machen solche Leute eigentlich, wenn für eine dringende ärztliche Untersuchung (z.B. nach einem Unfall) ein MRT angezeigt ist? Dazu sollte ein metallischer KG auch abgelegt werden - schon aus eigenem Interesse *zwinker*
*******ueen Frau
17.871 Beiträge
Es gibt
(oder sollte) den versiegelten "Notschlüssel" geben für jeden KG Träger. Egal ob m oder w.

Da man sich der Sicherheitsvorrichtungen im klaren sein muss, wenn man fliegt, halte ich es (als selber Schlüsselherrin *zwinker*) für unabdingbar, diesen mitzuführen. Muss der KG dann abgelegt werden, was offensichtlich an verschiedenen Flughäfen unterschiedlich gehandhabt wird, ist das mühelos möglich.


Wenn ein dominanter Part hierfür dann kein Verständnis hat, dann fehlt mir selbiges, denn egal in welcher Form man seine Neigung lebt: SSC (Safe, sane, consensual) sollte immer an 1. Stelle stehen und dieser Fall gehört für mich absolut dazu.

Außerdem gibt es für solche Gelegenheiten metalfreie Einwegschlösser *smile* nur mal so am Rande.

Viele Grüße ins neue Jahr

Shadowqueen *huebschmach*
Wie verschlossener Koffer
Ich sehe den KG genau so wie einen Koffer/ Tasche . Wer sich der Aufforderung diese zu öffnen wiedersetzt hat mit Zwangsmaßnamen zu rechnen , sonst könnte ja Jeder versuchen Unerlaubtes zu befördern . Kommt die Kontrolle drehe ich einfach um und entgehe so der vielleicht zu erwarteten Strafe oder Zollforderung .In einen KG kann so manches stecken .
Ich
*******itch
13.301 Beiträge
Themenersteller 
Laut Aussage der Bundespolizei in Köln ist ein KG keine Form von Owi oder gar Straftat - ergo ist selbstverständlich auch nicht mit irgendeiner Form von Strafe zu rechnen - maximal droht die Nichtbeförderung.
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ob mein Koffer verschlossen ist oder nicht - mit dem kann ich immer umdrehen, wenn eine Kontrolle droht. Macht man sich aber erst recht verdächtig mit - und durch den Kontrollpunkt muss man ja doch irgendwann durch.

Wenn ich in meinem Koffer oder meine Tasche eine verschlossene Kassette habe (damit wäre es eher vergleichbar), dann wird man ggf. auch von mir verlangen, diese zu öffnen. Habe ich keinen Schlüssel oder den Zahlenkode nicht (oder gebe das auch nur vor), so ist trotzdem niemand berechtigt, diese Kassette dann gewaltsam zu öffnen. Dazu müssen dann schon weitere Anhaltspunkte vorliegen, z,B. Nachweis von Drogen- oder Sprengstoffspuren auf der Oberfläche der Kassette.
Und warum sollen irgend welche Straf- oder Zwangsmaßnahmen drohen, nur weil ich mich weigere, meine Tasche oder eine darin befindliche Kassette zu öffnen? Die einzige direkt zu erwartende Sanktion ist, dass ich nicht weiter durch gelassen werde. Behindere ich dann noch den weiteren Ablauf anderer Kontrollen oder weigere mich, den Bereich zu verlassen, ist das ein weitergehender Tatbestand, der dann neu zu bewerten ist ...

Das Schlimmste, was mir also passieren kann, ist die Verweigerung des Durchgangs. Nicht mehr und nicht weniger.
Allerdings ist es auch naheliegend, dass in so einer Situation ohnehin eine genauere Kontrolle erfolgen kann, und wenn bei der dann weitere Verdachtsmomente auftreten ... - Siehe oben.
Weigerung
Ich würde sagen ,wer sich weigert vor Zoll oder Bundes /Landes Polizei Etwas zu öffnen ist von hausaus verdächtig .Dann droht vorläufige Festsetzung bis Staatsanwalt entscheidet .Es wäre ja eine Unverschämtheit gegenüber der Allgemeinheit solche Personen einfach gehen zu lassen .Eine Stange Sprengstoff ist nicht größer als ein Dildo .
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn ich sage: "Nein, das ist zu persönlich, das öffne ich nicht." oder "Das habe ich verschlossen erhalten, ich habe keinen Schlüssel dazu." (egal, ob eine Tasche/Kassette oder ein Keuschheitsgürtel), dann ist davon auszugehen, dass eine Straftat vorliegt und die Person ist dann vorläufig festzunehmen? *oh*

Das ist ein meinen Augen eine seeeehr weite Auslegung der StPO.
Wenn da keine weiteren Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen (Siehe oben: z.B. positiver Wischtest auf Sprengstoffspuren), sehe ich da keinen hinreichenden Tatverdacht, der solche Maßnahmen rechtfertigt.

Kann eine Sicherheitskontrolle nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden, so darf nicht passiert werden und die Person ist ggf. aus dem Sicherheitsbereich zu führen - fertig.
Wenn Kontrolle
Nach meinen Wissen ist alles was man zu einer Kontrolle mitnimmt vorzuzeigen , wenn man Kontrolliert wird und man darf nichts ungesehen Zurückbringen . Es währe ja für jeder Straftat ein Freibrief , einfach umzudrehen .
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
******rei:
Nach meinen Wissen ist alles was man zu einer Kontrolle mitnimmt vorzuzeigen , wenn man Kontrolliert wird und man darf nichts ungesehen Zurückbringen
Auf welcher Rechtsnorm basiert dein Wissen?

Laut Infoseiten diverser Flughäfen wird sogar darauf hingewiesen, dass ich das Recht habe, Gegenstände und Gepäckstücke, die die Sicherheitskontrolle nicht passieren dürfen, an andere Personen außerhalb des Sicherheitsbereiches zu übergeben oder auch selbst z.B. zurück zum Auto zu bringen. Das sollte dann auch für Behältnisse gelten, die ich nicht öffnen kann oder will und daher nicht überprüft werden können.

Natürlich wirkt es verdächtig, wenn man einer Kontrolle (partiell) ausweicht - aber verboten ist es nicht.
Nur umgehen darf ich eine vorgeschriebene Kontrolle in der Regel nicht, also einen anderen Weg ohne Kontrolle suchen - außer es ist nur eine stichprobenartige Kontrolle (wobei aufmerksame Kontrolleure mich nach einem Ausweichmanöver definitiv als Teil der Stichprobe auswählen werden *zwinker* ).

Und hier ist es ja nicht nur, dass man sich weigert, einen verschlossenen Koffer zu öffnen - hier geht es um einen ggf. sehr intimen Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Diesem muss man sich auch entziehen können - auch wenn die Konsequenz dann ist, den Sicherheitsbereich nicht betreten zu dürfen und den Flieger (selbstverschuldet) zu verpassen.
Probieren
Probiert es einfach aus mit einer verschlossenen Stahlkasette . Ihr werdet sehen was pasiert ich möchte den Ärger nicht haben und wahrscheinlich die meisten Aderen auch nicht . Ich kann nur sagen was meine Erfahrung ist .
Ich
*******itch
13.301 Beiträge
Themenersteller 
Natürlich ist eine verschlossene Kassette etwas vollkommen anderes als ein KG und dürfte die Intimsphäre nicht mal annähernd so touchieren - aber auch mit der Kassette darf man umdrehen und gehen - solange kein konkreter Verdachtsmoment wie z.B. ein positiver Drogen- oder Sprengstofftest vorliegt.
Für das Öffnen ohne akuten Verdachtsmoment wäre wohl auch erstmal ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig - ähnlich wie z.B. für ein Auto auch.
Alternativ dürfte ein Eintrag des Transporteurs im Straf- oder im Terrorismusregister sicherlich auch einen guten Grund liefern.... *zwinker*
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Niemand behauptet, dass sich die kontrollierenden Beamten immer rechtskonform verhalten.

Aber wenn man mit einer verschlossenen Kassette am Flughafen erscheint und die bei der Sicherheitskontrolle nicht öffnen möchte oder kann, dann kann man die nicht mit hindurch nehmen - nicht mehr und nicht weniger. Dann bringt man die entweder zurück oder geht ohne das Teil weiter - zumindest ist so die Rechtslage.
Oder wie ist es mit einer Metall-Thermoskanne, die so fest zugeschraubt ist, dass niemand die geöffnet bekommt? Ist es auch eine "Straftat", eine Thermoskanne zu fest zuzuschrauben? *mrgreen*
Ich
*******itch
13.301 Beiträge
Themenersteller 
Ach übrigens: mit verschlossenen Sterilgutkassetten aus Edelstahl bin ich schon öfter geflogen - nur öffnen musste ich die noch nie, spätestens nach dem Hinweis, daß das Öffnen die Sterilität beendet und somit den gesamten Inhalt unbrauchbar macht *ggg*
Wenn der Inhalt durchs unnötige Öffnen zerstört wird, kommt nämlich auch eine Schadensersatzforderung in Betracht - inklusive dem entgangenen Arbeitsentgelt und den gesamten Flugkosten da der Flug ohne Operationsbesteck ja sinnlos wird....
Nehmt
Nehmt einfach alles mit und seid glücklich ich werde es nicht tun und ich werde mich auch aus dem Grund nicht mehr äußern Punkt
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