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Shibari
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Shibari und Haftung

******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
Shibari und Haftung
Wir haben in einer anderen Gruppe eine sehr Interessante Frage gelesen und finden, dass sie eigentlich besser hier in die Gruppe gehört, denn sie wirft doch einige Fragen auf.

Wir stellen hier einfach mal den Link ein: Bondage: Shibari Haftplicht-Versicherung
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Die Krankenkasse möchte ich doch gerne erfahren, die das mit wissen um den Hergang bezahlt. Da würde ich sofort gegen vorgehen. Verschwendung von Mitgliederbeiträgen.
Schäden durch Piercing und Brustimplantate werden ja auch nicht bezahlt, nur muss die Kasse auch erfahren woher die Verletzungen kommen.
Das ist ein Irrtum, lediglich Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen sind von der Versicherungsleistung ausdrücklich per Gesetz ausgenommen worden. Unfälle durch Shibari (solange es im Hobbybereich ist) sind genauso zu tragen wie wenn Versicherte in Flip-Flops auf dem Matterhorn stürzen und sich sämtliche Knochen brechen und die Zehen amputationspflichtig unterkühlen.

Lediglich das Stechen von Ohrringen ist in diesem Bereich noch abgedeckt.
Auch das ist ein Irrtum, selbstverständlich gehören Ohrringe zu Piercings und sind ebenfalls nicht abgedeckt.

Das Argument mit dem Skifahrer zieht übrigens nicht. Es ist ein unterschied, ob ich ein Risiko eingehe, oder ganz bewusst und mit Vorsatz meinen Körper verletze
Ausgenommen sind tatsächlich nur wörtlich erwähnte Dinge wie eben Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen. Sonst nix. Ende der Liste. (Das war mal ein politikertypisches 'wir ändern ein Gesetz wo sich keiner wehrt und was im Ergebnis nichts gebracht hat' - die erwartete Einsparung für alle Krankenkassen lag bei 250.000 € p.A. und ob diese Zahl erreicht wurde, ist nie überprüft worden.)
Zudem werden auch diverse Arten von vorsätzliche Körperverletzungen übernommen, zB bei SVV oder Suizidversuchen oder beim Boxen im Hobbybereich - nur Profisportler müssen sich extra versichern.

Und Shibari gilt ganz sicher nicht als vorsätzlicher Versuch sich zu verletzten, das ist bei Bergsteigern ohne auch nur ansatzweise geeignete Ausrüstung schon eher der Fall und dennoch wird da anstandslos gezahlt, genauso wie bei Skatebordern oder Fallschirmspringern auch.

Eine private Haftpflicht, die das hobbymäßige Fesseln abdeckt, dürfte eher schwer zu finden sein, für eine berufliche wird aber ein Gewerbenachweis erforderlich sein - das bedeutet dann aber auch die Pflicht zur Buchführung und Steuererklärung, zu Einnahmen, und zudem Beiträge, die einer Berufshaftpflicht angemessen sind - also garantiert nichts für den normalen Rigger der nicht ständig mit seiner Show auf irgendwelchen Bühnen auftritt.
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zur Haftpflichtversicherung:
Die private Haftpflichversicherung deckt eine Menge ab, unter anderem auch, wenn man beim hobbymäßigen Sport einem Anderen einen Schaden zufügt.
Eventuelle Behandlungskosten übernimmt erst einmal die Krankenkasse - aber bei einem Unfall fragt sie in der Regel nach dem Hergang und dem Verursacher. Nicht, um nicht zu bezahlen, sondern um einen eventuellen Verursacher in die Haftung zu nehmen (wo dann wieder die PHPflV einspringt, so man eine hat).

Ich wüsste nicht, in wie fern eine PHPflV bei den hier beschriebenen Spielarten nicht greifen würde, wenn der Spielpartner dabei zu Schaden kommt (außer, man ist gemeinsam im selben Vertrag versichert - da sind Schäden in der Regel ausgeschlossen).
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für die Erläuterungen, besonders auch für die sehr Ausführliche von needlewitch.

*******itch:
selbstverständlich gehören Ohrringe zu Piercings und sind ebenfalls nicht abgedeckt.

Das würde ich so sicher nicht akzeptieren und klagen. Denn ein Paar Ohrlöcher gehören in unserem Kulturkreis immer noch zu den normalen Sitten und Gebräuchen und das dürften ein paar Richter auch so sehen. *zwinker*

Noch einmal vielen Dank für die interessante Einschätzung!
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
******sky:
Das würde ich so sicher nicht akzeptieren und klagen. Denn ein Paar Ohrlöcher gehören in unserem Kulturkreis immer noch zu den normalen Sitten und Gebräuchen und das dürften ein paar Richter auch so sehen.
Diese Diskussion gab es nicht, die Bedenken der Ärzteschaft und der Datenschützer bezogen sich auf völlig andere Teile des Gesetzes.
Vor allem die dazugehörige Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht damit der Arzt Tattoos, Piercings und Schönheitsop's auch an die KK melden muß, hätten eigentlich für Klagen sorgen sollen.
Dennoch sind die Gesetze seit Juli 2008 in Kraft - ich bezweifele leider sehr, das eine Klage irgendeine Aussicht auf Erfolg hätte.
Im Gesetzestext geht es nicht darum, ob ein Ohrring/Piercing Bestandteil irgendwelcher Gebräuche oder Sitten ist, nur das die Folgen davon grundsätzlich nicht übernommen werden.

Dafür darf/muß man aber immerhin noch einwilligen, bevor der Arzt ausgerechnet so hochsensible Sachen wie den Verdacht auf sexuelle Nötigung und sexuellen Mißbrauch (sind sie denn wirklich sicher das es ein Unfall und nicht doch ein Mißbrauch war?) direkt an die Krankenkasse meldet damit diese überlegen kann, ob sie nicht hierfür die Leistung versagen könnte oder versucht den Anderen dafür in Regress zu nehmen.
Hier wird ein Shibari- (oder anderer BDSM-Unfall) dann doch erst wirklich spannend... *gruebel*

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/52.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__294a.html
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
Danke
Das wird auch Frau purplesky sehr interessieren, die hat nämlich gerade an der Uni Medizinrecht *top*

Bisher ging sie immer davon aus, das Ohrlöcher nicht dazu gehören. Aber die Frage der Körperverletzung ist natürlich dann bei Kindern auch sehr interessant.

Schlagzeile:

Kind (12J) verklagt Eltern nach dem Stechen von Ohrlöchern auf Schadensersatz.
Ohrlöcher hatten sich entzündet und sind heute Verstümmelt.
Kann das Kind eigentlich auch erst mit 18 Jahren klagen, ist die Verjährung in dem Fall gehemmt?

----

Stimmt, die BDSM Frage steht ja noch im Raum *zwinker*
Ist die Verletzung durch Schläge, beim BDSM, nun nach dem Sozialgesetzbuch, die Folge einer Misshandlung?

Wikipedia:
Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen „körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“. Eine Misshandlung kann sich aber auch in einem psychisch traumatisierenden Verhalten zeigen und entsprechend ein psychisches Trauma bei der misshandelten Person auslösen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Misshandlung

Es ist ja nicht unangemessen, da erwünscht.

Ich glaube nicht, das meine Frau das mit dem Prof. und den anderen Kommilitonen klären möchte *lach*

Nach mal Danke, es sind immer wieder anregende Diskussionen hier, die den Geist erweitern. Hätte ich es noch einmal zu tun, würde ich heute Jura und BWL studieren.

Schönen Tag und einen lieben Gruß an alle in der Gruppe!
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Kind (12J) verklagt Eltern nach dem Stechen von Ohrlöchern auf Schadensersatz.
Ohrlöcher hatten sich entzündet und sind heute Verstümmelt.
Kann das Kind eigentlich auch erst mit 18 Jahren klagen, ist die Verjährung in dem Fall gehemmt?
Die Verjährung ist nicht gehemmt, das gibt es nur bei sexuellem Mißbrauch.

Laßt uns doch beim Thema Bondage bleiben - sind Ropemarks nicht eigentlich ein eindeutiges Anzeichen von sexuellem Mißbrauch der möglichst der Krankenkasse gemeldet werden sollte damit die dann vom Rigger Schadensersatz fordern kann?

Ärzte sind ja sogar verpflichtet, manche Dinge, die unstrittig weder krank noch entzündet sind, an die KK zu melden nur weil es ja irgendwann vielleicht mal ein Problem damit geben könnte - also sind regelmäßige Spuren von BDSM da doch ein Problem?! *oh*
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ob die Krankenkasse Schadenersatz fordern kann, sei mal dahingestellt (in der Regel wohl ja, weil es einen Verursacher der Gesundheitsschädigung gibt - und der haftet unabhängig davon, ob die Schäden absichtlich beigefügt, billigend in Kauf genommen oder ungewollt verursacht wurden.

Viel wichtiger finde ich die Frage, ob und in wie weit eine Haftpflichtversicherung zahlt (und im Falle, dass die Schadenersatzforderung unberechtigt ist, würde sie die Forderungen ja auch im Namen des Versicherten abwehren).

Ich wüsste jetzt allerdings nicht, nach welchem welchen Punkt der Versicherungsbedingungen man solche Haftungsansprüche ablehnen könnte.
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