Die Krankenkasse möchte ich doch gerne erfahren, die das mit wissen um den Hergang bezahlt. Da würde ich sofort gegen vorgehen. Verschwendung von Mitgliederbeiträgen.
Schäden durch Piercing und Brustimplantate werden ja auch nicht bezahlt, nur muss die Kasse auch erfahren woher die Verletzungen kommen.
Das ist ein Irrtum, lediglich Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen sind von der Versicherungsleistung ausdrücklich per Gesetz ausgenommen worden. Unfälle durch Shibari (solange es im Hobbybereich ist) sind genauso zu tragen wie wenn Versicherte in Flip-Flops auf dem Matterhorn stürzen und sich sämtliche Knochen brechen und die Zehen amputationspflichtig unterkühlen.
Lediglich das Stechen von Ohrringen ist in diesem Bereich noch abgedeckt.
Auch das ist ein Irrtum, selbstverständlich gehören Ohrringe zu Piercings und sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Das Argument mit dem Skifahrer zieht übrigens nicht. Es ist ein unterschied, ob ich ein Risiko eingehe, oder ganz bewusst und mit Vorsatz meinen Körper verletze
Ausgenommen sind tatsächlich nur wörtlich erwähnte Dinge wie eben Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen. Sonst nix. Ende der Liste. (Das war mal ein politikertypisches 'wir ändern ein Gesetz wo sich keiner wehrt und was im Ergebnis nichts gebracht hat' - die erwartete Einsparung für alle Krankenkassen lag bei 250.000 € p.A. und ob diese Zahl erreicht wurde, ist nie überprüft worden.)
Zudem werden auch diverse Arten von vorsätzliche Körperverletzungen übernommen, zB bei SVV oder Suizidversuchen oder beim Boxen im Hobbybereich - nur Profisportler müssen sich extra versichern.
Und Shibari gilt ganz sicher nicht als vorsätzlicher Versuch sich zu verletzten, das ist bei Bergsteigern ohne auch nur ansatzweise geeignete Ausrüstung schon eher der Fall und dennoch wird da anstandslos gezahlt, genauso wie bei Skatebordern oder Fallschirmspringern auch.
Eine private Haftpflicht, die das hobbymäßige Fesseln abdeckt, dürfte eher schwer zu finden sein, für eine berufliche wird aber ein Gewerbenachweis erforderlich sein - das bedeutet dann aber auch die Pflicht zur Buchführung und Steuererklärung, zu Einnahmen, und zudem Beiträge, die einer Berufshaftpflicht angemessen sind - also garantiert nichts für den normalen Rigger der nicht ständig mit seiner Show auf irgendwelchen Bühnen auftritt.