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Umtauschpflicht vom Führerschein

******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
Umtauschpflicht vom Führerschein
Ich habe da gerade einen Artikel vom 06.04.2018 gelesen, demnach wurde von der EU eine Umtauschpflicht für Führerscheine eingeführt.

Kann das jemand bestätigen?

-----------------------------
Zum Artikel:
https://praxistipps.chip.de/ … al%7Coutbrain&obOrigUrl=true
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Bin Sachbearbeiterin in einer Fahrerlaubnisbehörde und kann es bestätigen.
Der regulierte Umtausch aller Papierführerscheine und Altkarten (vor 19.1.13) muss bia 2033 angeschlossen sein und beginnt vernutlich 2019 ab geburtsjahrgängen.
Hintergrund ist die angleichung vom eu-recht.
Alleine in deutschland sind aktuell 6 modelle im umlauf...eu weit über 100...das is zu viel

Bevor Panik ausbricht...Nein der Umtausch ist zum aktuellen Stand nicht mit Eignungsüberprüfungen verbunden und man behält seinen Besitzstand.
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Sorry für sie Tippfehler...bin über handy drinne und habe nicht korrektur gelesen
****ha Frau
6.274 Beiträge
Aber dieser Tausch kostet wahrscheinlich?
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Aktuell 24 Euro....Aber die Verlängerung/Neuausstellung eines Personalausweises / Reisepasses kostet auch...Ist also ähnlich
****ggi Paar
517 Beiträge
zum Besitzstand
Wenn ich mich nicht schwer irre, ist der nicht ganz gegeben,

Ältere Semester dürfen mit ihrer Klasse 3 (Auto) auch 7,5Tonner mit Anhänger (Einachser) fahren. Anhänger darf 1,5 faches Gewicht des LKW haben.

Dafür gibt es dann die Klasse C1E: Da ist aber bei 12Tonnen Gesamtgewicht Schluss UND
"Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. "


Die alte Klasse 3 gilt für alles was nicht z.B. Klasse 1 (Motorräder) gilt. und Klasse 1 gilt für "Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von MEHR als 50km/h".
Die neue Klasse AM, die man als Autofahrer beim Umschreiben bekommt gilt aber nur "durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h". Also 5km/h weniger.
Mit 50km/h (plus Toleranz, Die Vespa meines Freundes hat etwas mehr als 50 geschafft) kann in der Stadt "mitschwimmen", mit 45 km/h ist man ein Hindernis!


Und wenn man dann noch schaut, was da für die Personen bedeutet, die beruflich LKW fahren, da wird es richtig interessant. Mein Freund hat eine Spedition und ist alles andere als begeistert....


Also für Normalverbraucher dürfte sich wenig ändern, aber Besitzstandswahrung ist für mich etwas anderes!

Das man im Alter einen Sehtest und Reaktionstest machen muss finde ich allerdings richtig. Ab sechzig Jahre hätte aber auch gereicht....
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Du darfst das fahren was du vorher auch fahren durftest...es kommt auf das erteilungsdatum an und nicht auf das ausstellungsdatum.
Die alte klasse 2 (jetzt c/ce) war schon immer bis zum 50.lj begrenzt.....die c1e (inhalt alte klasse 3)garnicht.

Was sich da für berufskraftfahrer ändert kann ich nicht nachvollziehen denn die gesundheitliche eignung musste schon immer bei bestimmten klassen vor erteilung und ab dem 50 lj nachgewiesen werden...ich gehe davon aus du sprichts von der weiterbildung nach dem berufskraftfahrerqualifikationsgesetz....diese hat aber in keinster weise mit der fahreignung bzw gültigkeit einzelner klassen zu tun

Desweiteren werden besitzstandsrechte mit schlüsselzahlen geregelt.

Anlage 3 sowie 9 der fahrerlaubnisverordnung sind hier sehr hilfreich.

Es ändert sich am besitzstand genau so wenig als wenn man jetzt seinen Papierführerschein verliert und einen ersatzführerschein (seit 99 die karte) erhält.
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Kleine anmerkung noch...seit 99 gibt es die alte klasse 3 nicht mehr bei erteilungen.die klasseneinteilungen sind wesentlich strenger geworden (seit 19.1.13 nochmal strenger) und um den besitzstand zu wahren wird das ganze mit sogenannten schlüsselzahlen (anlage 9) geregelt
**********annov Paar
1.492 Beiträge
heißt das dann
wenn ich mein Führerschein alt Klasse 3 (Rosa) umschreiben lasse, dann darf ich meinen älteren 50er Roller nicht mehr fahren? Wie schaut das aus mit den grauen Führerscheinen, da gab es ja noch ganz andere Regelungen im Bezug auf Motorräder.
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Natürlich darfst du deinen 50er fahren...sowohl mit der alten 3 als auch mit der b....wenn du deinen 3er vor 1.4.80 erteilt bekommen hast darfst du auch 125er (ehemals 1b,jetzt a1) fahren
********hris Mann
912 Beiträge
.. Umtausch...
Sorry... Aber ich halte die Umtauschgeb. von 24€ für stark überteuert.
Immerhin habe ich einmal, allerdings vor vielen Jahren dafür bezahlt. Als Bürger, der sich das RECHT erworben hat, ein Fahrzeug mit den in "Klasse 3" beschriebenen Eigenschaften zu fahren, finde ich diesen NOT Umtausch GRENZWERTIG und wenn, dann sollte dieser KOSTENFREI sein.

Und auch ich habe in einschlägiger Fachpresse schon davon gelesen, dass mit dem Umtausch, dann auch die ärztlichen Bescheinigungen für über 50 jährige erbracht werden müssen.

Und Leider sehe ich genau dort den Haken.

Je nach "Verbrauchszustand" ist ein 50 jähriger nicht mehr genauso beweglich wie ein 18j. .
Der ADAC hat vor Jahren schon angefangen, zu erforschen, wie muss dass Auto der Zukunft für ältere Menschen aussehen, so dass diese VORALLEM auf dem Land nicht die Mobilität verlieren.

Der Vorstoss, dass in Zukunft alle Verkehrsteilnehmer ab 50
zum Arzt gehen müssen, stellt aus meiner Sicht den Vorstoss zur Entmüdigung von Älteren Menschen dar, am Straßenverkehr als Führer einer "Maschine" teil nehmen zu dürfen.

Im übrigen wissen die meisten älteren Personen, welche ein KFZ führen um Ihre Defizite im Alter und agieren dementsprechend Vorsichtig.
Im Gegensatz dazu bekommt jeder junge Mensch heute schnell einen "Lappen".
>> Körperlich Top fit, aber vielfach fehlt diesen Personen nicht nur die Erfahrung in vielen Situationen und wie man diese am besten Meistert, sondern sind zu dem auch noch "Heißsporne" welche aus Übermut massiv sich und Andere gefährden.

Leider ist es immer wieder der Aufreisser, wenn in Passau, Lübeck, Flensburg.. oder sonst wo in der Republik ein älterer Verkehrsteilnehmer "Gas und Bremse "verwechselt hat und dann die U-Bahn runter gefahren ist, oder im Schaufenster mit dem Auto stand.
Seltene Fälle, welche hochgekocht werden.
Dagegen wird von Unfällen, welche die junge Generation von Autofahrer bis 25 JAhren verursacht wird, nur noch dann geschrieben, wenn es zu Toten kommt.

Traurig für Deutschland, dass das Wohl der Bevölkerung so unterschiedlich Gewichtet wird.

Gruß
Chris
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Lieber Chris,

wenn Du irgendwelcher Fachliteratur mehr glaubst als einer jahrelangen Sachbearbeiterin einer Fahrerlaubnisbehörde, dann möchte ich Dich in Deinem Glauben lassen und gehe nicht weitet auf Deinen Beitrag ein.

LG
********hris Mann
912 Beiträge
@******elt,

Sei mir bitte nicht bös, aber ich arbeite seit meiner kfm. Lehre mit div. Behörden zusammen. Meine Erfahrung ist dabei "Leider", dass vielfach die Sachbearbeiter an der "Front" die tatsächlichen und vollständigen Information über die Änderungen und deren Auslegungen bekommen.

Bereits bei der Einführung des EU Führerscheins hieß es, alles kein Problem, sowohl Prüflinge nach den neuen, wie alten Regeln erhalten ihre Karte nach bestehen der Prüfung.
Meine Frau hat nach den 3er Regeln die Prüfung gemacht, dimen Kartenführerschein bekam sie im Oktober nach direkter Beschwerde über die senatskanzlei in hh. Mittlerweile sind die neuen Vorschriften zig Mal geändert worden. Auch damals hieß es, einmal angleichen reicht. Und du selbst hast geschrieben, dass mit jeder Änderung die Vorschriften strenger wurden.

Und damals hieß es, die alten Lappen müssen nie zwangsgetauscht werden.

Insofern sehe ich mit dem Zwangstausch, weiter Möglichkeiten, wie es einige Kommentatoren bereits angedeutet haben.
****tza Paar
158 Beiträge
zu Knecht Chris
Auf alle Fälle ist in dem Wort "Behörden" der Wortstamm Horden mit drin...was sagt uns das?
Den sog. grauen Lappen nicht abgeben.
Es gibt auch noch einen Auszug aus der Führerscheindatei, den sollte man sich geben lassen, der ist wichtig.
Für alles braucht man einen Führerschein, nur nicht für Hunde, dabei wäre der, der wichtigste, denn der Hund hat vorne Zähne.
Übrigens die EU ist ein Verein und kann eigentlich nichts staatliches haben bzw. machen, ebenso eine Firma, das geht auch nicht, oder doch?
Viel Spaß noch am Diskutieren.
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Wenn jemand ernsthaftes Interesse bzw. Fragen bzgl. Fahrerlaubnisrecht hat darf er / sie sich gerne per Mail an mich wenden.

Allen anderen würde ich auch das Übergangsrecht in selbstrecherche nahelegen *g*

Ich bin dann mal raus *zwinker*
*********s_65 Mann
531 Beiträge
Eine unsinnige Gebühr...
...mit einer anderen unsinnigen Gebühr zu rechtfertigen macht wenig Sinn! *zwinker*

Wenn diese BR wünscht, daß sich jeder Bürger ausweisen kann, so sollte sie den Personalausweis gefälligst kostenfrei anfertigen... - Das gleicht gilt im übrigen für die Führerschein-Umtausch-Aktion... *zwinker* Genauso wie für alle Erneuerungen nach 15 Jahren, anstatt immer wieder zyklisch neu abzuzocken...
********hris Mann
912 Beiträge
@******elt,
direkte Frage an Dich, legstb
Also Du bist raus und bietest nun private Beratung im Zuge des Führerscheins täusche an.

Aber trotzdem die direkte Frage an Dich, würdest Deine Hand dafür ins Feuer legen, dass nach 5 bis 10 Jahren nicht doch eine Nachbesserung /Verschärfung kommt und die Zwangsuntersuchung für ältere nicht kommt.
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Selbstverständlich nicht.Meine Aussagen beziehen sich auf die aktuelle Rechtsprechung.
Bei der Änderung in den Eu-Führerschein 99 sowie beim neuen Kartenmodel 2013 gab es auch keine Eignungsüberprüfung,warum also dieses Mal?Diese darf nur bei gegebenem Anlass durchgeführt werden (z.B. Auffälligkeiten im Strassenverkehr,Verlängerung Gruppe 2 etc).

Vllt ein dummes Beispiel aber durchaus mit gleichem Hintergrund...Dein Arzt kann Dir auch nur zum aktuellen Zeitpunkt sagen das Du gesund bist...Was in 5 Jahren ist steht in den Sternen.

Du solltest aber Vermeiden mit Blindenhund und Rollator zur entsprechenden Behörde zu gehen denn DANN bestehen definitiv Eignungszweifel denen nachgegangen werden muss *zwinker*
*********e_85 Frau
329 Beiträge
Die Zwangsuntersuchung für ältere hat mit dem Umtausch nichts zu tun.
Ich persönlich würde diese Art der Eignungsüberprüfung sehr befürworten.

Wie diese aber gerecht vorgenommen werden soll erschliesst sich mir nicht gerade wenn es um die allgemeine Gleichbehandlung geht.Manche sind mit 50 gebrechlicher als manch 70 Jähriger. Also nicht ganz einfach zu realisieren
********hris Mann
912 Beiträge
@*********e_85

Moin, Danke dass Du so aufrichtig bist und klar die Aussage tätigst, dass Du nicht weißt wie sich das mit dem Führerschein, vor allem für Ältere weiter entwickelt. Rechne ich Dir hoch an...
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