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Zweifel an der Vaterschaft

****uke Frau
404 Beiträge
Themenersteller 
Zweifel an der Vaterschaft
Folgender Sachverhal: Mann X hat mit Frau Y eine Tochter, die Vaterschaft wurde bei der Geburt anerkannt. Nach wenigen Jahren geht die Beziehung in die Brüche, wobei der Vater seinen Alimentspflichten stets nachgekommen ist. Nun wird das "gemeinsame" Kind 17 Jahre alt.
Der Vater ist nach der Trennung in eine andere Stadt gezogen und war diesen Sommer auf Urlaub, wobei er dort einen Bekannten aus jener Zeit und Ort seiner Exfrau getroffen hat und ihm dieser mitgeteilt hat, daß die Warscheinlichkeit der Kindesvater aus seiner Sicht äusserst gering erscheint, zumal der Vater beruflich viel unterwegs war und die Frau kein Kind der Traurigkeit war und ständig fremdgegangen ist, dabei immer ungeschützten Verkehr hatte.

Wie sollte der Kindesvater nun vorgehen, zumal ihm seine Exfrau das Kind seit der Trennung vorenthalten hat und sich dabei auch über Gerichtsentscheide hinweggesetzt hat.
Was ist mit den über die Jahre hiinweg bezahlten Alimente wenn sich hier herausstellt, daß jemand anders der Kindesvater ist, wie wäre eure Vorgehensweise?
****ot2 Mann
10.213 Beiträge
Wenn es erlaubt ist, Mr. Google brachte diesen link
eines Rechtsanwaltbüros, der mir brauchbar erscheint:
https://www.kanzlei-hasselba … ftsanfechtung-sinn-macht/07/

Falls so ein link unerwünscht ist, diesen Beitrag einfach löschen.
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Der einzig sinnvolle Weg, wenn man das Fass denn aufmachen möchte, ist der zu einem Fachanwalt für Familienrecht.
Da Kinder grundsätzlich keinen Schaden darstellen und auch andere Vorschriften (irgendwo um §§ 181 BGB ff. rum) dagegen sprechen, dürfte das bisher geleistete auch dann hinfällig sein, falls die Vaterschaft tatsächlich erfolgreich angefochten werden würde.
*******aude Mann
316 Beiträge
...
Für die Anfechtung von Vaterschaften gibt es recht enge Fristen, die nach 17 Jahren schon überschritten sind.
Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Erstattung der Allimente durch die Ex könnte durchaus noch leben.
Für die Anfechtung von Vaterschaften gibt es recht enge Fristen, die nach 17 Jahren schon überschritten sind.

Fristen werden erst mit Kenntnis ausgelöst. Würde mich wundern, wenn es hier anders wäre.
****uke Frau
404 Beiträge
Themenersteller 
Ab Kenntnis 2 Jahre wäre dann quasi ab dem Tag im Urlaub vom heurigen Jahr wo er die Möglichkeit erfahren hat..
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
*********ter86:
Fristen werden erst mit Kenntnis ausgelöst. Würde mich wundern, wenn es hier anders wäre.
Auch das ist stark vereinfacht.
Sie werden in der Regel ausgelöst ab dem Zeitpunkt, ab dem man unter Berücksichtigung einer allgemeinen Sorgfalt von dem entsprechenden Sachverhalt Kenntnis erlangen konnte.

Ist natürlich schwammig und bezieht sich vor allem darauf, dass man nicht absichtlich übliche Kommunikationskanäle blockieren darf, um so eventuelle Informationen nicht zur Kenntnis nehmen zu "müssen". Aber auch hier muss man schon das gesamte Umfeld betrachten, deshalb ist der Rat zu einem guten Fachanwalt hier durchaus sinnvoll *ja*

Auch eine Forderung zur Rückzahlung "unberechtigt" erhaltener Unterhaltsleistungen halte ich für wenig erfolgversprechend.

Ebenso finde ich es durchaus wichtig, auch das Wohl des Kindes im Auge zu behalten - auch wenn es inzwischen fast erwachsen ist.
****uke Frau
404 Beiträge
Themenersteller 
Hier wird die Sachlage im besagten Fall etwas kompliziert und ist mit Sicherheit dann auch Auslegungssache, da derjenige laut den Informationen die ich bekommen habe, das Kind zum letzten mal an dessen 3. Geburtstag gesehen hat, danach wurde ihm das Kind von der Mutter vorenthalten.
Danach ist er in ein anderes Bundesland umgezogen.
********hris Mann
912 Beiträge
Das Kindeswohl
Sorry, wenn ich ein wenig hemdsärmlig daher komme.

SOLANGE das Kind keine andere Information erhalten hat, wer sein eigentlicher Vater ist und dass Kind ab dem 3. Geburtstag auch zu keinem anderen Papa stetig gesagt hat, sollte man die Sache, auch wenn kostspielig in sich ruhen lassen.
Egal wie die Mutter über den vermeintlichen und zahlenden Vater geredet hat, wenn jetzt die Mutter als Lügenerin dargestellt wird verliert die Tochter den Glauben und das Vertrauen in Die Bezugsperson. Und das in einer Phase der für viele Kinder lebensentscheident ist.
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Das sehe ich völlig anders, je eher man das Anlügen des Kindes beendet desto besser - früher oder später fällt sowas ja meistens doch auf...
Und wenn dann das Kind rausfindet das z.B. die Blutgruppe eine Vaterschaft unmöglich macht und niemand es dem Kind gesagt hat, ist es nur noch viel schlimmer...
Oder die Nachbarn dem Kind hinter vorgehaltener Hand erzählen, daß da was nicht stimmen kann...
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Da gibt es so viele verschiedene EInstellungen zu.
Mir ist es zum Beispiel völlig egal, ob meine beiden Söhne wirklich auch meine biologischen sind oder nicht. Ich habe ihre WIndeln gewechselt, ich habe sie aufwachsen gesehen usw. - selbst wenn sich jetzt herausstellen sollte, dass ich gar nicht der Vater sein kann. Ich bin es trotzdem. Meine Frau und ich - wie beide haben sie geprägt, sie erzogen und geliebt und in ihr Leben begleitet. DAS macht uns zu ihren Eltern und nicht die Gene.

Und einem Kind in der Pubertät auf die Nase zu binden, dass der jahrelang zahlende Vater doch nicht der leibliche ist, sondern ein Mensch, der wahrscheinlich noch viel fremder ist - Sorry, was soll das dem Kind bringen?
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Ehrlichkeit ist auch ein Wert, den man seinen Kindern vermitteln sollte - so denke ich zumindest...
Wenn ein Kind dann mit 18 zB. beim Blutspenden herausfindet, daß der Vater gar nicht der Vater sein kann, kann das ziemlich viel zerstören - daher würde ich meinen Kindern lieber reinen Wein einschenken als abzuwarten ob es nicht doch noch anderweitig rauskommt...
Spätestens ab 16 gibt es ja auch das verbriefte Auskunftsrecht beim Einwohnermeldeamt...

Und auch was andere medizinische Dinge angeht, kann es wichtig sein, seine biologischen Eltern zu kennen - deswegen wurde das Recht des Kindes, seine leiblichen Eltern zu kennen bzw zu erfahren wer sie sind, ja auch in diversen Gesetzen und Regeln verankert...
https://www.kinderrechtskonvention.info/recht-auf-eltern-3469/
http://www.spiegel.de/panora … -ihres-vaters-a-1015399.html
********hris Mann
912 Beiträge
@****as,
Ich teile deine hier niedergeschrieben Ansichten.

@*******itch,

Richtig, Ehrlichkeit ist ein ganz festes Standbein für vertrauen und den allgemeinen gesellschaftlichen Umgang, ohne wenn und aber.

Daher wäre dein Vorgehen auch absolut richtig den Kindern, sobald diese so alt sind dass sie es begreifen und verarbeiten können, auch über die tatsächlichen Begebenheiten aufzuklären!

Hier ist der Sachverhalt aber ein anderer. Die Mutter zieht ein Kind bis zur fast Volljährigkeit groß, hat sich von dem "Vater" getrennt, der den Unterhalt bezahlt, wenig Zugang zu seinem Kind hat und bis vor kurzem auch fest davon überzeugt war und teils noch ist, er wäre der Vater. Väter die freiwillig Unterhalt, trotz wenig Zugang zum Kind zahlen, lieben >Ihr Kind< und machen dies auch. Mit Geschenken und mit Zuneigung bei den Wenigen treffen sehr deutlich.
Meist redet die Frau, welche den Kontakt versucht gänzlich zu unterbinden ehh nicht gut über den Allimentezahler.

Das heißt das zum jetzigen Zeitpunkt der stand des Kindes ehh schon schwierig ist. Den Vater, welches das Kind selten sehen darf und die bezugsperson Mutter.
Da ist dass Kind ehh schon in einer "Zwickmühle" da die Zuneigung zum "Vater" vorhanden ist.

Wenn jetzt der "Vater" aus verständlichen Hass auf die Mutter jetzt das Vaterschaftsverhältnis anzweifelt dann bekommt das Kind in einer ganzwichtige Phase, Ende der 19. Klasse, im Abitur oder der Lehre, also Punkte wo sich die nächsten 50 Jahre maßgeblichen mit entscheiden einen schweren Schlag versetzt, den dass Kind zu 95% langfristig schwer tummeln läßt.
Eine Zuneigung zu einer Person, in diesem Fall ex-Vater, die nicht drin kann.
Ein Hass auf die Mutter, weil jahrelang belogen. Dort steht die Frage im Raum, wo kann das Kind der Mutter noch vertrauen. Und was wussten die Verwandten, mütterliche Seit, kann man diesen weiteren Bezugsperdonen noch trauen...
Letztendlich wem kann das Kind noch vertrauen und wer ist der Tatsächliche Vater.
Die Mutter wird schweigen.

Insofern Kinder sind die Zukunft, aus meiner Sicht wäre die Zukunft eines Kindes welches zu solch einem Zeitpunkt mit diesen Fakten konfrontiert wird äußerst fraglich.
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Dann würde ich an Stelle der Mutter mal ernsthaft überlegen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen...

Der BGH bejaht einen Anspruch des Kindes auf das Wissen um seine Herkunft (und damit auch die Fähigkeit damit umzugehen) auch schon mit 12 Jahren oder sogar noch früher - ab 16 besteht jederzeit die Möglichkeit, daß das Kind einfach zum Einwohnermeldeamt geht und selbst Auskunft über seine Herkunft einholt - wie lange sollte die Mutter denn noch abwarten bis sie es dem Kind sagt?

Das sie es dem Kind zu sagen hat ist ja völlig klar - wenn der leibliche Vater tatsächlich klagen sollte erfährt das Kind es spätestens vom Gericht - und in dem Fall dürfte die Mutter bei jedem normalen Kind extrem untendurch sein...

Der Gesetzgeber und die Gerichte und auch die UN sind offensichtlich der Auffassung, daß man einem Kind seine Herkunft nicht verschweigen darf und möglichst frühzeitig erklären sollte - ich kann nicht verstehen, wie man so vehement dagegen sein sich einfach mal an geltende Gesetze zu halten...
Wenn jetzt erst die Zweifel an der Vaterschaft aufgetaucht sind, dann ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt alles aufzuklären - und auch der einzige Zeitpunkt, zu dem man dem Nachwuchs noch erklären kann warum man früher nichts gesagt hat.
Wenn sich die Mutter jetzt nicht erklärt, dann verschweigt sie spätestens ab jetzt bewusst und vorsätzlich und muß damit rechnen, später von ihrem Kind nie wieder ernst genommen zu werden.

Mit 17 ist ein Jugendlicher mehr als alt genug, endlich die Wahrheit zu erfahren!
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******itch:
ab 16 besteht jederzeit die Möglichkeit, daß das Kind einfach zum Einwohnermeldeamt geht und selbst Auskunft über seine Herkunft einholt
Und was wird das Meldeamt dem Kind sagen?

Es wird ihm mitteilen, wer der "juristische" Vater ist.

Wir haben halt in Deutschland, dass es mindestens drei verschiedene Arten von Vater gibt, die auch drei verschiedene Menschen sein können (sie können auch in einer Person vereint sein): den genetischen Vater, der sozialen Vater und den juristischen Vater.

Für die Entwicklung des Kindes ist m.E. der soziale Vater die wichtigste Person - und das unabhängig davon, ob dieser auch genetisch oder juristisch der Vater des Kindes ist.
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Da ja zum biologischen Vater gar kein Kontakt existiert und zum Ersatzvater seit etlichen Jahren kein Kontakt besteht, sondern er doch eigentlich nur ein "Zahlvater" ist, der zwar jahrelang gezahlt hat, aber ansonsten nur anfangs mal einen Kontakt zum Kind gehabt hat, finde ich es etwas gewagt, hier von einem "sozialen Vater" zu sprechen...

Das Kind ist ja weitestgehend als Kind einer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen - der Zahlvater hat es nicht erzogen oder großgezogen und ist wohl eher keine wichtige, sondern mehr eine fast unbekannte Person für dieses Kind.

Nach wenigen Jahren geht die Beziehung in die Brüche, wobei der Vater seinen Alimentspflichten stets nachgekommen ist.
...ihm seine Exfrau das Kind seit der Trennung vorenthalten hat ...

*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******itch:
finde ich es etwas gewagt, hier von einem "sozialen Vater" zu sprechen...
Gut, dann hat das Kind in diesem Fall vielleicht gar keinen "sozialen Vater" - vielleicht ist das auch ein ganz anderer Mann, der die Rolle übernommen hat.

Aber wofür ist es wichtig, jetzt zusätzlich zum "juristischen Vater" auch noch einen "genetischen Vater" herauszukramen (wenn der überhaupt gefunden werden kann)? Wofür ist es wichtig zu wissen, dass der juristische und vermeintlich auch genetische eventuell gar nicht der genetische Vater ist? Was bringt das (außer noch mehr Verwirrung)?

Nur, weil ein Gesetz eine Möglichkeit nicht ausschließt oder sogar einräumt, muss man das doch nicht auch nutzen und für gut befinden.

Ich könnte die Anfechtung der (genetischen) Vaterschaft durch den aktuellen juristischen Vater aus dessen Sicht ja noch verstehen - wenn er dadurch den bereits gezahlten Unterhalt erfolgreich zurück fordern könnte. Ist schließlich eine Menge Kohle, die man dafür gezahlt hat, dass man offenbar belogen und betrogen wurde.

Aber das Kind hätte nach so einer erfolgreichen Anfechtung erst einmal gar keinen Vater mehr - weder den juristischen noch einen sozialen (zumindest offenbar hier) und auch der irgendwo sicher vorhandene genetische Vater wäre "nicht vorhanden", weil unbekannt.
Und ob die Mutter sich erinnern möchte oder kann und ob der mögliche Vater (oder die) überhaupt ausfindig gemacht und dann bestätigt werden kann ...
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Den genetischen Vater zu wissen bringt unter Umständen ziemlich viel - vor allem wenn es um gesundheitliche Fragen geht...
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******itch:
Den genetischen Vater zu wissen bringt unter Umständen ziemlich viel - vor allem wenn es um gesundheitliche Fragen geht...
Sind diese Umstände gegeben?

Und vor allem: Mit einem Vaterschaftstest wird hier nur festgestellt, ob der juristische Vater auch der genetische ist - aber den genetischen Vater hat man dennoch nicht.
Bleibt dadurch bestenfalls das Wissen, dass man bestimmte genetische Dispositionen des juristischen, aber eben nicht genetischen Vater nicht haben kann - zumindest nicht von ihm.
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Sobald klar ist, daß der biologische Vater unbekannt ist geht aber die Suche los - und die Ämter werden die Mutter massiv unter Druck setzen sich doch zu erinnern...
Und ggfs. werden dann sogar die Nachbarn und alte Schulfreunde etc. befragt...
Ämter sind heutzutage kaum bereit, "Vater unbekannt" zu akzeptieren - da werden auch schon mal Zwangsgelder gegen die Mütter verhängt um dem Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen...
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Mit welchem Recht? Also, das Zwangsgeld?

Ist es nicht das gute Recht der Mutter, den Vater nicht (mehr) zu kennen?
Und Nachbarn und so weiter befragen - da war ja die Stasi echt harmlos gegen ... *oh2*
da werden auch schon mal Zwangsgelder gegen die Mütter verhängt um dem Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen...

Setze Dich mal mit nacktem Hintern auf eine Kreissäge
und versuche Dich dann anschließend dran zu erinnern,
welcher Zacken genau dich geratscht hat.

Ok der war jetzt offtopic, aber bei der Vorlage konnte ich nicht anders.

Ist es nicht das gute Recht der Mutter, den Vater nicht (mehr) zu kennen?

Hmm... nein, im Regelfall, meiner Ansicht nach, nicht.

Auf jeden Fall ist es das gute Recht des Kindes, seinen biologischen Vater zu kennen.
Und das sollte dem Kind, wenn es das wissen will, auf keinen Fall vorenthalten werden.
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es gibt meines Wissens kein Gesetz in Deutschland, was die Mutter zwingt, den Vater zu benennen. Natürlich können ihr Nachteile daraus entstehen - z.B wird das Jugendamt sich sicher tun, Unterhaltsvorschuss zu zahlen.

Aber "Vater unbekannt" ist halt so.
Es gibt meines Wissens kein Gesetz in Deutschland, was die Mutter zwingt, den Vater zu benennen.

Mag sein. Ich bin kein Jurist, um das beurteilen zu können.

Wenns so sein sollte, finde ich das beschissen und bin der Ansicht,
daß in diesem Fall dringend die entsprechenden Gesetze geändert werden sollten.

Denn in diesem Fall wären einfach die Gesetze falsch.
Ich weiß nicht was rechtlich richtig ist, aber für mich stellt sich das (ok, gefühlt) so dar:

Mal den finanziellen Aspekt außer Acht gelassen - als Vater würde ich wissen wollen, ob es tats. mein Kind ist oder nicht.
Aufgrund der Tatsache, dass er das Kind eh schon seit 13 Jahren nicht mehr gesehen hat und keinen Kontakt mehr hat, könnte er dann zumindest damit abschließen, wenn er wüsste, es ist nicht mein Kind, denn die Bindung wird aufgrund der Umstände wahrscheinlich eh nicht mehr groß sein.

Demenstprechend wird auch das Kind kaum eine oder gar keine Beziehung mehr zum Vater haben - vor allem unter Berücksichtigung, dass die Mutter dem Kind bestimmt keine Nettigkeiten über den Vater erzählt haben wird, allein schon um zu verhindern, dass das Kind von sich aus Kontakt zum Vater haben möchte.

Auch wenn der vermeintliche "Nicht-Vater" die bereits über Jahre gezahlten Alimente nicht zurück bekommt, wäre eine Klärung der Vaterschaft für die Zukunft jedoch sinnvoll, denn sollte das Kind sich entschließen noch zu studieren und das über Jahre, könnten dem "Nicht-Vater" zumindest diese Zahlungen erspart bleiben.
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