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Untermieter

******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
Untermieter
Frau x möchte mit ihrem Kind umziehen. Da ihr exmann gerichtlich erwirkt, dass Frau x das Kind erst später mit in die Wohnung nehmen darf, eine unter 25 jährige Freundin aber für einen überschaubaren Zeitraum eine bleibe braucht, frägt frau x ihren Vermieter ob die Freundin anfangs bei ihr mit einziehen darf. Der Vermieter ist einverstanden.

Die Freundin verdient wenig und möchte alg2 aufstockend beantragen. Frau x soll ihr einen untermietvertrag geben. Wie macht Frau x das korrekt und welche Angaben sind steuerlich zu beachten?
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Kein Rechtsrat für konkrete Fälle hier, ich schließe.
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda*
Habe es nach Rücksprache im Mod-Team wieder geöffnet und weise noch einmal eindringlich darauf hin, dass es hier nur um allgemeine Positionen zu dem Thema gehen kann.
___________________
Zum Thema:

1. Rechtsstellung zum Vermieter und Untermieter:
Ein Vermieter muss für eine Untervermietung immer gefragt werden, eventuell ändern sich dadurch auch manche Nebenkosten für die Wohnung (wenn diese z.B. nicht nach m², sondern nach Personenzahl abgerechnet werden). Der Vermieter kann einer Untervermietung nur widersprechen, wenn konkrete Gründe dagegen stehen - diese muss er auch benennen.
Wenn das geklärt ist, kann man einen Teil seiner Wohnung problemlos befristet oder auch unbefristet untervermieten. So ein Untermietvertrag sollte immer schriftlich formuliert werden.

2- Steuerliche Seite:
Steuerlich sollte das Frau X am besten mit ihrem Finanzamt besprechen. Wenn sie die Untermiete anteilig von ihrer Miete berechnet und damit keinen Gewinn erzielt, wird das Finanzamt dort keine weiteren Angaben fordern.
Im Prinzip kann man das FA auch einfach außen vor lassen (da weder Verwaltung eigenen Vermögens noch gewerbliche Weitervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht), aber mit "Persilschein" vom FA lebt es sich entspannter *g*
Und man ist auf der sicheren Seite.

3. Mögliche Probleme bei Hartz-IV-Anspruch des Haupt- oder Untermieters:
Manche Jobcenter sind hier schnell dabei, eine Art Lebenspartnerschaft zu unterstellen und damit eine Bedarfsgemeinschaft zu konstruieren. Das bedeutet, dass auch der eigentlich vom Amt Unabhängige mit seinem Einkommen einbezogen wird und so unfreiwillig für den anderen Bewohner zum Unterhalt mitverpflichtet würde.
Gegen so eine Unterstellung vom Amt kann und muss man sich wehren - aber das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Ob es jetzt besser ist, gleich vor Untervermietung das OK vom Jobcenter zu holen, dass hier auch nach einiger Zeit des zusammen Wohnens keine Bedarfsgemeinschaft unterstellt wird - oder ob man damit vielleicht beim Amt erst "schlafende Hunde" weckt, kann ich schlecht einschätzen *zwinker*
Ich
*******itch
13.301 Beiträge
Falls übrigens ein Hund mit in der Wohnung lebt, dann verlangt das Hundesteueramt selbst dann sowohl vom Vermieter wie auch vom Untermieter Zahlungen für die Hundesteuer, wenn das Jobcenter bereits anerkannt hat, daß es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, sondern um zwei unabhängige Haushalte... *oh*
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
*******itch:
Falls übrigens ein Hund mit in der Wohnung lebt, dann verlangt das Hundesteueramt selbst dann sowohl vom Vermieter wie auch vom Untermieter Zahlungen für die Hundesteuer
WIE? *oh2*

Zwei Mal Hundesteuer für einen Hund?

Darauf kommt ja nicht nicht einmal das Finanzamt bei der KfZ-Steuer, wenn Halten, Besitzer und regelmäßiger Fahrer eines KfZ verschiedene Personen sind - dann mal pssssst, bevor die noch auf dumme Gedanken kommen *zwinker*
Ich
*******itch
13.301 Beiträge
Ne, nicht zweimal - aber wenn der Untermieter mal die Zahlung vergißt wird auch gerne mal der völlig unbeteiligte Vermieter angemahnt und mit Kontopfändung bedroht.
**********annov Paar
1.492 Beiträge
Danke fürs Wieder eröffnen
habe als Unbeteiligter nur durchs mitlesen wieder was gelernt! Nicht an Hundesitzer Vermieten!
*grins* Kriege ich wenn ich an Kinderreiche was vermiete auch das halbe Kindergeld? *gruebel*
******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
Da in diesem Fall der hauptmieter Katzen hat darf der Untermieter keine Tiere mitbringen 😉
*****s42 Mann
11.849 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda*
Da es offenbar zu kompliziert erscheint, fiktive Fälle auch fiktiv zu lassen, muss ich doch wieder schließen. *schiefguck*
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