Arbeitsvertragsverlängerung rückwirkend möglich?
Nehmen wir einmal an, dass Mary Poppins ordnungsgemäß gekündigt ist. Da es keinen Streß mit dem AG gibt, willigt sie ein, sich den Urlaub auszahlen zu lassen und bis zum letzten Tag zu arbeiten. Nehmen wir weiterhin an, dass ihr der ausgezahlte Urlaub (lt. Sozialgesetzbuch Blubblerlutsch) vom kommenden Monat abgezogen wird und sie nur einen minimierte Auszahlung des ALG 1 hat. Durch ein Telefonat mit der BfA könnte sie erfahren haben, dass man diesen Abzug vermeiden hätte können, wenn man eine Arbeitsvertragsverlängerund mit dem AG vereinbart hätte.
Könnte es möglich sein, dass man (innerhalb der Widerspruchsfrist des Bewilligungsbescheides) eine solche Arbeitsvertragsverlängerung rückwirkend schließt?