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Erotikroman

*******Mel Paar
345 Beiträge
Themenersteller 
Erotikroman
Nehmen wir mal an wir möchten einen Roman schreiben der hauptsächlich im erotischen Milieu spielt. Wie weit dürfen sexuelle Handlungen beschrieben werden so dass der Roman immer noch veröffentlicht werden darf?

Zwecks Jugendschutz stellt sich uns die Frage ob sexuelle Handlungen anders bewertet werden als Gewaltdarstellungen.

LG Alex und Mel
*********ampyr Frau
956 Beiträge
Also ich habe ein Kindle-Abo....

... und da gibt es dann in den Beschriebungen Hinweise, dass es ab 18 istr und ass sexuelle und/oder Gewalttätige Beschreibungen im Buch enthalten sind...

Guckt doch mal bei den Beschreibungen nach,...

und ich kann sagen, dass manche Autoren sehr deutliche Worte für Handlungen im sexuellen Kontext finden,... und auch im Bereich BDSM sind manchmal sehr plastische Beschreibungen vorhanden... ob das in der Beschreibung mit ein paar Worten rechtlich abgesichert ist, weiß ich nicht,... das kann man sicher erfragen,...


Ich kenne auch einige Krimserien, die von Gewalttaten und Vergewaltigung und auch sehr gut beschriebenen Gefühlen aus Täter- und Opfersicht schreiben.... man glaubt wirklich im Kopf der jeweiligen Person zu sitzen und hat das Empfinden die Gefühle und Handlungen mit allen sinnen wahrzunehmen und mit zu erleben....


Wie gesagt:
Im Cover wird auf das Mindestalter hingewiesen, kurz in ein Paar Sätzen mitgeteilt warum und dann kommt halt das übliche Inhaltsverzeichnis,...

Das ganze ist dann auch noch mal Inhalt in dem Buch am Anfang...


Manchmal gibt es gerade in Punkto Vergewaltigungsszenen noch Triggerwarnungen....



Offenbar scheint das auszureichen.... würde mich aber tatsächlich mal bei Kindle und anderen Anbietern kundig machen...
*****cgn Frau
8.427 Beiträge
Man könnte auch das Jugendschutzgesetz nachlesen und gucken, welche Kriterien zur Indizierung eines Werkes führen können.

Und, schreiben darf man alles, schwierig wird es erst mit der Veröffentlichung von Texten.
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
Ich denke mal, es gilt hier das Gebot der Kunstfreiheit.
*****cgn Frau
8.427 Beiträge
Dazu muss ein Werk über einen erheblichen Anteil an Schöpfungshöhe verfügen.
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