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Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung

******_nw Mann
133 Beiträge
Themenersteller 
Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung
hallo, mir wurde am 30.10 zum 31.11 gekündigt. den rest habe ich jetzt frei. resturlaub überstunden
mein nachfolger ist am 1.11 angefangen und bekommt wahrscheinlich deutlich weniger als ich.
der betrieb wurde am 1.4 gekauft und wir mitarbeiter übernommen neue gesellschaft gegründet gmbh und co kg deshalb in meinen bereich auch unter 10 mitarbeiter im ganzen betrieb halt über 10.

nun zu meiner frage. dürfen die das einfach so ohne abmahnung oder so?
es wurde nur ein mündlicher vertrag geschlossen ein schriftlicher wurde von denen nicht nachgereicht haben die meisten noch nicht bekommen.
wie ist das mit meinen ganzen überstunden es sind einige in der kurzen zeit angefallen wurde natürlich auch nur auf listen von mir aufgeschrieben und keine stechuhr wie es eigentlich sein sollte

gibt es möglichkeiten wenigsten die noch bezahlt zu bekommen oder schwierig?
******lou Frau
3.200 Beiträge
meines wissens nach ist dann alles staatlich geregelt. wenn du eine berufshaftpflicht hast, dann würde ich auf wiedereinstellung klagen zzgl aller offenen Leistungen. und wenn es nur um die Abfindung geht
*******geur Mann
21.334 Beiträge
Nur mal so angemerkt
Es gibt keinen 31.11.:
******_nw:
mir wurde am 30.10 zum 31.11 gekündigt

*******ion Frau
4.656 Beiträge
Fachanwalt für Arbeitsrecht befragen, Beratung kostet meistens keine 20€
******iga Frau
450 Beiträge
Erwerbslosen Forum Deutschland
https://www.elo-forum.org/
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Ohne schriftlichen Vertrag entsteht ein reguläres Arbeitsverhältnis, sprich: Unbefristet und in Vollzeit und mit maximal 48h/Woche.

Da wir das hier in der Gruppe nicht klären können, weil es einen Inhaberübergang gab und da unterschiedliche Formen vorstellbar sind, dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, und zwar schnell. Für eine Kündigungsschutzklage hat man nur drei Wochen. Wenn man sich den Anwalt nicht leisten kann, kann man sich einen Rechtsberatungsschein holen. Helfen tun auch Gewerkschaften und Verbraucherberatungsstellen.

Grundsätzlich sind betriebsbedingte Kündigungen ohne Abmahnung möglich, macht ja Sinn.
*******geur Mann
21.334 Beiträge
Mal eine ganz andere Frage:
Ist das EP nicht schon ein direkter "Rechtsrat", nach dem gefragt wurde? *nachdenk*
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Im Grunde genommen, ja. Er kriegt ja keinen.
********Herz Frau
36.446 Beiträge
Wenn du anstelle einer Berufshaftpflicht auch noch eine Rechtsschutzversicherung hast, die Arbeitsrecht einschließt, dann solltest du dringend zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. *zwinker*

Alternativ hilft auch die Gewerkschaft, in der man Mitglied ist.

Achtung: Für eine Kündigungsschutzklage gibt es recht knappe Fristen, bitte nicht zu lange warten!
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Alternative: Vor Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Mietvertrag, Kontoauszug, Kündigung etc. zum zuständigen Amtsgericht. Dort beim Wachtmeister nach der Geschäftsstelle fragen und einen Antrag auf Ausstellung eines Beratungshilfescheines stellen. Der Rechtspfleger prüft, ob dieser erteilt werden kann und man bekommt sofort das Ergebnis. Danach zum Anwalt der Wahl.
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Hab ich auch schon geschrieben.
******_nw Mann
133 Beiträge
Themenersteller 
naja wieder anfangen wollte ich dort ja nicht aber wenigstens meine tatsächlich geleisteten überstunden bezahlt bekommen bzw so lange abfeiern oder schaue ich dort in die röhre habe ja nur meinen stundenzettel und die werden bestimmt nicht sagen ja gerne .....
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Deswegen zum Anwalt. Freiwillig werden die eher nicht zahlen
****uke Frau
404 Beiträge
Selbe Firma - neuer Chef: Ihr Recht, wenn die Firma verkauft wird

Grundsätzlich ist per Gesetz sicher gestellt, dass bei einem Betriebsübergang die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer des Betriebes übergehen.

Kündigungen wegen des Betriebsüberganges sind unzulässig! Ein absolutes Kündigungsverbot besteht jedoch nicht. So kann sowohl der alte als auch der neue Arbeitgeber eine Kündigung aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen aussprechen. Nur ausnahmsweise darf der Erwerber Arbeitsbedingungen verändern, etwa wenn ein neuer Kollektivvertrag zur Anwendung kommt.

Sie müssen im Vorhinein schriftlich über den Betriebsübergang informiert werden, wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb oder Unternehmen gibt - entweder vom bisherigen oder vom neuen Arbeitgeber. Die Information kann auch durch Aushang an geeigneter Stelle erfolgen.
********orte Paar
227 Beiträge
Ohje, das gleiche Thema hat aktuell auch jemand in unserem Bekanntenkreis.
Wegen Sparmaßnahmen und anschließenden bevorstehenden Verkauf.
Wurde eine Kündigung kurz vor dem 30ten Jahr ausgesprochen.
Sie ist sofort zum Anwalt und hat Kündigungsschutzklage eingereicht.
Du hast genau 3 Wochen Zeit nach dem Erhalt der Kündigung dann muss diese bei dem A-Gericht eingegangen sein.
Mittlerweile gibt es eine außergerichtl. Einigung und das ganze ist nun erst 5 Wochen her.

Viel Glück Dir.
LG Steffi
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Es wäre wirklich ein Traum, wenn Kommentare zu Beiträgen gelesen würden, dann könnten wir auf inhaltliche Doppelungen verzichten. Danke.
******_nw Mann
133 Beiträge
Themenersteller 
war beim anawalt und hat auch kündigungsschutzklage eingereicht.
mal schauen wie schnell das geht und was das gibt.
habe ja noch 500 unbezahlte überstunden muss jetzt nachweisen das die betrieblich notwendig waren.
und das andere problem ist die grenze der 10 mitarbeiter. weis einer wie das zählt wenn 400 euro kräfte angestellt sind?
wie werden überstunden dabei angerechnet? wenn 3 mitarbeiter so viele stunden wie 4 mitarbeiter machen werden die dann nur als 3 mitarbeiter angerechnet?
hatte in einem bereich seid mitte august ständig wechselnde mitarbeiter (schon der sechste da) in einem bereich. es sind immer 7 tage die woche 2 leute je etwa 8-10 stunden am arbeiten. zählen die als 2 mitarbeiter? weis aber nicht ob die immer richtig angemeldet waren oder von einer art leihfirma da waren (zählen die dann auch oder nicht)
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Jetzt muss ich zumachen.
******_nw Mann
133 Beiträge
Themenersteller 
weil?
*******hen Frau
34.479 Beiträge
JOY-Team 
Steht doch eigentlich ganz eindeutig hier
Recht

LG Libellchen
******_nw Mann
133 Beiträge
Themenersteller 
aha man darf ja wohl gar nichts mehr heutzutage. also müsste ich das so umschreiben das es en fiktiver fall ist obwohl eigentlich jeder weis das es um mich geht
*****cgn Frau
8.428 Beiträge
Der Hauptgrund ist das Rechtsberatungsgesetz, welches das einfach verbietet. Wir weisen beim Beitritt in die Gruppe und auf der Pinnwand ausführlich darauf hin. Lesen muss dann jeder selber.
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