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Klinik verweigert Akte

******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
Klinik verweigert Akte
Herr M war aufgrund einer Einweisung gegen seinen Willen in einer Klinik. Die Klinik behielt ihn für mehrere Monate. Die Aufnahme war nicht korrekt und es wurde auch nicht berichtigt. Auch wurden dem Anwalt und den Ärzten die Akten verweigert. Da Herr M die Akte aber benötigt um Dinge zu beweisen, außerdem die Klinik alle Schweigepflichtentbindungen vorliegen hat, ist Herr M sehr "angepisst".

Welche rechtliche Grundlage hat Herr M um die behandelnden Ärzte freundlich unter Druck zu setzen? Die Tatsache, dass Ärzte ihn und andere Therapeuten ignorieren ist ja schon heftig.
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Die rechtlichen Grundlagen sollte der Anwalt ja exakt kennen - wenn nicht würde ich mir einen Fachanwalt für Medizinrecht suchen...
http://www.spiegel.de/gesund … -des-patienten-a-957995.html
****65 Paar
12.217 Beiträge
Gruppen-Mod 
Schließe mich da needlewitch an, ein Anwalt weiß was zu tun ist.
*******ion Frau
4.656 Beiträge
1. Akten sind Eigentum des Arztes bzw der Klinik

2. § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte

3. § 10 Absatz 2 MBO das ärztliche Berufsrecht verpflichtet den Arzt, seinen Patienten Einsicht in die objektiven Teile der Krankenunterlagen zu gewähren

4. § 811 BGB Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich beim Arzt. Der Patient hat keinen Anspruch darauf, die Originale in Besitz zu nehmen. Ausnahme bilden nur Röntgenbilder, die zur Weiterleitung an den nachbehandelnden Kollegen herausgegeben werden müssen (§ 28 Absatz 8 Röntgenverordnung).

5. § 810 BGB Urkundeneinsicht im Fall eines rechtlichen Interesses

6. Einsichtsrecht kann verwehrt werden, wenn therapeutische Bedenken gegen eine Offenlegung der (zumeist psychiatrischen)Befunde besteht.

7. Verweigert der Arzt unberechtigterweise die Einsicht in die Krankenunterlagen, so muss er anfallende Kosten des Patienten zur Durchsetzung seines Anspruchs und eventuelle Schadensersatzansprüche tragen.

Herr M mag noch so angepisst sein, der Ton macht die Musik !!
******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
Und wenn die Klinik die Schweigepflichtentbindung nicht erfüllt und den Ärzten, denen durch den Patient die Auskunft verweigert wurde, aushändigt?

Herr M muß beweise erbringen
*******y_bw Mann
1.640 Beiträge
eine Schweigepflichtentbindungserklärung
gibt noch kein Recht und keinen Anspruch auf Einsichtnahme

vielleicht liest Du nochmals genau, was xvibration Dir oben sehr präzise und exakt geschrieben hat ….
im Übrigen : geh einfach zu einem Anwalt Deines Vertrauens, der wird Dir das nochmals genau erklären

Wenn ich das richtig weiss, darf hier keine Rechtsberatung erfolgen, …. und danach sieht mir dieser Thread doch ziemlich klar aus
******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
es soll keine rechtsberatung sein.

mir ist nurbekannt, dass keine Informationen an Ärzte und Richter verweigert werden dürfen, wenn die eine Schweigepflichtentbindung des Patienten haben. Desweiteren weiß ich aus dem Beruf, dass nur dann Informationen an Ärzte weitergeleitet werden dürfen, wenn der Patient es nicht ausdrücklich verbietet. Da gibt es die Datenschutzverordnung
*******ion Frau
4.656 Beiträge
1. Lies mal bitte meinen Post,es dürfen Auskünfte verweigert werden von Arzt/Klinik, denn die Akte ist ihr Eigentum & in bestimmten Fällen (Psychiatrie). Dies scheint bei Herrn M vorzuliegen, da er eingewiesen wurde, gegen seinen Willen !! Dies erfolgt meistens nur in Selbstgefährdungs- oder Fremdgefährdungsfällen und auch nur mit richterlicher Anordnung. Ob dies korrekt ist -wissen wir nicht, haben in dem Fall Gerichte zu klären, nicht der Patient mit der Klinik/Arzt. Der Patient wird in dem Falle auch keine Auskunft bekommen - siehe obige Ausführung.

2. Wenn keine Übersendung möglich ist, dann kann vor Ort die Einsichtnahme gewährt werden.

3. Wenn die Klinik der Schweigepflichtsentbindung nicht nachkommt, Bsp: gegenüber dem Gericht, dann muss das Gericht aktiv werden, nicht der Patient.

4. Ein Anwalt ist hier sehr dringend zu Rate zu ziehen ....
******lou Frau
3.200 Beiträge
Themenersteller 
Herr M wurde nicht angeschaut und in der Polizeiakte steht, dass Dr X nicht kommt um den Patient anzusehen. Meiner Meinung nach der erste Strafbestand.

Da Herr M ja einen Behandler genannt hat, der die Unterlagen bekommen soll, sowie eine Schweigepflichtesentbindung ausgestellt hat ist es doch klar, dass der die Unterlagen bekommen soll und nicht Ärzte, deren Auskunft durch Herrn M ausdrücklich widersprochen wurde.
*******ion Frau
4.656 Beiträge
Der Dr X kann auch nach Aktenlage entscheiden und somit ist es kein Straftatbestand.

I.d.R. werden Schweigepflichtsentbindungserklärungen ausgestellt, in denen alle behandelnden Ärzte eingeschlossen sind, auch die, welche Herr M nicht möchte, somit ist die Weitergabe möglich.

Wenn man die rechtl. Hintergründe nicht kennt, sollte man dies einem Anwalt/Anwältin überlassen, anstatt allgemeine Annahmen als sicher an zu nehmen.
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Schweigepflichentbindungserklärungen werden oft auch auf einen bestimmten Arzt ausgestellt weil der z.B. eine zweite Meinung abgeben soll oder ein Gutachter ist. Eine Schweigepflichentbindungserklärung für beliebige Ärzte habe ich noch nie gesehen - und ich habe in den letzten Monaten bei etlichen solcher Erklärungen beim Ausfüllen geholfen.
*****s42 Mann
11.845 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda*

So, ich hab mal aus gutem Grund zugemacht.

Es gibt hier keine Rechtsberatung, die rechtlichen Hindergründe zu Akteneinsicht durch den Patienten oder auch die Weitergabe von Informationen aus der Akte an Dritte wurden ausführlich dargestellt.

Durch das "Herbeizaubern" einer Polizeiakte zu diesem "fiktiven" Fall (und insbesondere auch die Art der Darstellung) bleibt mir gar nichts weiter übrig, als die Diskussion zu schließen.

Herr M (oder wer auch immer) sollte sich - wie bereits mehrfach empfohlen - einen Fachanwalt nehmen, da er ja offenbar auf eigene Faust die gewünschten Auskünfte von der Klinik bzw. den Ärzten erhalten wird.
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