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Geiseln haben sich ...

Geiseln haben sich ...
... an den Kosten ihrer Befreiung zu beteiligen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern (Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 -) entschieden, dass Geiseln die Kosten ihrer Befreiung grundsätzlich erstatten müssen.

Es ging um die Erstattung von hälftigen Kosten (12.460 €) für einen Hubschrauber, mit dem – wie von den Entführern gefordert – eine deutsche neben einer spanischen Geisel nach Bogota gebracht worden ist. Spanien und Deutschland hatten jeweils die hälftigen Kosten übernommen. Vorausgegangen war die Rebellenentführung mehrerer Geiseln unterschiedlicher Nationalität, die sich auf einer Trekkingtour in Kolumbien befanden. Für Interessierte: der Anspruch wurde aus § 5 Konsulargesetz (KG) hergeleitet, der weit auszulegen sei.

Um es überschaubar zu machen ...

¿Richtige Entscheidung oder gibt es Bedenken?
¿Richtige Entscheidung oder gibt es Bedenken?
Richtige Entscheidung, denn wer den Kick braucht, soll auch dafür bezahlen. Spass vereinnahmen und Kosten sozialisieren läuft nicht.
*********ar_bw Paar
220 Beiträge
Ja Sundowner,
da können wir nur zustimmen.
K & B
Ich
*******itch
13.340 Beiträge
wenn man in einem Land ohne Reisewarnung oder andere Warnzeichen entführt wird - ist man dann etwa mitschuldig?
Finde ich nicht richtig.
Im Einzelfall ja zur Kostenübernahme durch den Entführten, aber nicht grundsätzlich!
********chen Paar
9 Beiträge
wenn es einen Trekkingtourveranstalter gibt, es er dann nicht mitschuld, wenn seine Kunden in lebensgefahr kommen?
ja klar
Wer in unsichere Länder fährt, um dort seinem Vergnügen nach zu gehen, der sollte auch entsprechend zur Kasse gebeten werden.
Warum soll der Steuerzahler für die Extravaganzen einiger abenteuerlustigen Globetrotter den Kopf hin halten?

Mike
Ich
*******itch
13.340 Beiträge
und was ist mit entführten Entwicklungshelfern oder Leuten die im Ausland (ehrenamtlich oder bezahlt) arbeiten?
Für Personen
die im Ausland ehrenamtlich oder für Bezahlung arbeiten, sind die jeweiligen Auftraggeber (humanitäre Hilfswerke, Firmen, etc.,) verantwortlich und nicht die Steuerzahler.
@needlewitch
Wenn Personen bei Hilfseinsätzen in Krisengebieten entführt werden, dann dürfte es kein Thema sein, daß die Kosten vom Staat oder Auftraggeber übernommen werden.

Wir reden aber in dem speziellen Fall von einer Touristin, die eine Trekking-Tour mitmachte und sich aus freien Stücken der Gefahr ausgesetzt hatte.

Mike
Ich
*******itch
13.340 Beiträge
ich bin ja auch lediglich der Meinung das es keine pauschale Regel geben sollte, sondern im Einzelfall entschieden werden sollte.
Folgendes ...
... als Ergänzung.
Das auswärtige Amt bzw. die Bundesregierung veröffentlicht keine Lösegeldzahlungen. Welche Höhen die aber annehmen können, dürfte allen hier klar sein. Jedenfalls gibt es Überlegungen, dass bei offenkundigen Zahlungen die versursachenden Geiseln auch hieran zu beteiligen wären. Dies wäre dann aber so richtig bitter.
********chen Paar
9 Beiträge
wenn Wintersportler Hänge nutzen, welche z.B. lawienengefährdend gekennzeichnet sind, trotzdem abfahren und sich und andere in gefahr bringen, wieso kommt dann der Hubschrauber umsonst
Ähm...
Täusch Dich da mal nicht. Ein Bergrettungseinsatz kann für die Personen verdammt teuer werden, wenn er durch grobfahrlässiges Verhalten ausgelöst wurde. Bei normalen Skiunfällen zahlt ja die entsprechende Versicherung die Bergung, doch wenn ein Großeinsatz auf ausdrücklich gesperrten Pisten nötig ist, wird die Versicherung dem Schuldner eine gewaltige Rechnung präsentieren.

Die Holländerin, die kürzlich per SMS ihrem Freund mitgeteilt hat, entführt worden zu sein und dann bei Aschaffenburg aufgegriffen wurde, darf den gesamten Sondereinsatz mit Hubschrauber und Polizei ebenfalls selbst bezahlen.

Ich denke, es gibt genug Beispiele, bei denen die Betroffenen ihre Rettungsmaßnahmen selbst löhnen dürfen.

Mike
********chen Paar
9 Beiträge
ist doch in Ordnung, ab der Volljährigkeit ist man für sein tuen und handeln selbst verantwortlich, Frauen wie Männer.
@Dorndoeschen
Wie würdest du dies dann sehen, wenn Eltern mit ihren Minderjährigen so einen Abenteuerurlaub veranstalten und Kosten durch eine Rettung verursachen? Müssen dann die Eltern zahlen, die Minderjährigen selbst oder sollte man für diese Betroffenen die Rückforderung niederschlagen? Gibt es vielleicht schon Versicherungen, über die man derartige Risiken absichern kann?
Caballito
das mit der zahlung war überfällig!!!!!!
mal im ernst!im auswärtigem amt wird immer vor orten gewarnt wo es als tourist gefährlich ist und menschen eventuell verschwinden können.also wer da nicht auf diese warnungen hört und auf eigene kosten in gefährdungsgebieten urlaubt ist selber schuld.ich finde es richtig,daß die bundesrepublik nicht mehr zahlt.
das thema war immer aktuell.verstanden habe ich diese leute nicht,die in brennpunktstaaten urlaub machten!den konnte ich nur ein vogel zeigen!!im ernst.
dieser verschleppungstourismus hat ja zugenommen.jeder bewaffnete mensch vor ort konnte willkürlich leute als geisel nehmen.die wußte ja,die BRD zahlt.also den einen vogel zeigen und sagen wo es lang geht.
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