Geiseln haben sich ...
... an den Kosten ihrer Befreiung zu beteiligenDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern (Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 13.08 -) entschieden, dass Geiseln die Kosten ihrer Befreiung grundsätzlich erstatten müssen.
Es ging um die Erstattung von hälftigen Kosten (12.460 €) für einen Hubschrauber, mit dem – wie von den Entführern gefordert – eine deutsche neben einer spanischen Geisel nach Bogota gebracht worden ist. Spanien und Deutschland hatten jeweils die hälftigen Kosten übernommen. Vorausgegangen war die Rebellenentführung mehrerer Geiseln unterschiedlicher Nationalität, die sich auf einer Trekkingtour in Kolumbien befanden. Für Interessierte: der Anspruch wurde aus § 5 Konsulargesetz (KG) hergeleitet, der weit auszulegen sei.
Um es überschaubar zu machen ...
¿Richtige Entscheidung oder gibt es Bedenken?