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Joyclub ist lt. OLG Hamm unseriös!

********Hase Mann
23 Beiträge
Themenersteller 
Joyclub ist lt. OLG Hamm unseriös!
Na klasse....

laut einem Urteil vom 17.07.2013 verkündet das OLG Hamm,
daß die Webseite/Plattform http://www.joyclub.de unseriös ist, und
hebt damit einen Model-Vertrag auf, der die Verwendung von
Bildnissen in "pornografischen oder ähnlich unseriösen Medien"
verbietet, da der Fotograf auf dieser Webseite Bilder der Klägerin
ausstellte und somit schuldhaft gegen die Bestimmungen des Vertrages
verstossen habe. - Die Revision ist nicht zulässig. Lediglich die
Nichtzulassungsbeschwerde wäre vor dem BGH zulässig.

Es wird nun viele "seriöse" Fotografen, Models, Künstler, Mitglieder
usw. überraschen ab sofort einer "unseriösen" Community anzugehören
und damit selbst für die Öffentlichkeit als "unseriös" eingestuft zu werden.

Grund ist ein Zusatz, welcher vom Fotografen selbst in einem seiner
alten Model-Verträge machte: ..."ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder in pornografischen oder ähnlichen unseriösen Medien."... - sicherlich ist dieser Zusatz etwas unglücklich und wird
auch schon seit Jahren nicht mehr so gewählt. Der Sinn war es lediglich dem
Model die Angst zu nehmen sich jetzt oder später irgendwann einmal in
pornografischen Medien wieder zu finden.

Mir ist wirklich schleierhaft, wie das OLG Hamm eine derartige Entscheidung
treffen konnte eine ganze Community als unseriös zu bezeichnen und zu
verunglimpfen ohne hierfür ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben,
wie vom Beklagten angedacht und vorgeschlagen hinwegsetzt,
und selbst seine subjektive Meinung als allgemeine Tatsache und Entscheidungsbasis anzunehmen ohne sich scheinbar der Tragweite dieser
Entscheidung bewusst zu sein. Meines Wissens nach spiegeln die Mitglieder
vom Joyclub einen Querschnitt der Bevölkerung wieder. Vom Handwerker bis
zum Juristen, vom Künstler bis zum Handwerksfotografen, vom Profimodel bis
hin zum Hobbymodel und vom Arbeitssuchenden bis hin zum Piloten. Soll
das nun bedeuten das alle Mitmenschen die sich auf einem Erotik-Portal
anmelden unseriös sind?

Dieses Portal für Erotik "Joyclub.de" ist bis heute in den Augen des Fotografen
in keinster weise pornografisch oder gar unseriös. und ich hoffe in Euren Augen
auch nicht. Der Joyclub ist und war in den Augen des Beklagten immer eine der,
wenn nicht die einzige, Webseite auf der es möglich ist Erotik MIT Anstand und
Sitte sowie Seriosität zu erleben.

Ich selbst habe leider nicht die Mittel eine Nichtzulassungsbeschwerde
einzureichen, ferner kann dies nur ein beim BGH zugelassener Jurist tun,
wobei mir ein solcher nicht bekannt ist.

Einspruchsfrist 12.09.2013

weitere Details sowie Urteil erster Instanz auf Anfrage.

Sollte der Joyclub dagegen angehen wollen und den entsprechenden beim
BGH zugelassenen Background haben... -> mail an mich.

Urteil:

http://www.haack.us/joyclub/001.jpg
http://www.haack.us/joyclub/002.jpg
http://www.haack.us/joyclub/003.jpg
http://www.haack.us/joyclub/004.jpg
http://www.haack.us/joyclub/005.jpg
http://www.haack.us/joyclub/006.jpg
http://www.haack.us/joyclub/007.jpg
http://www.haack.us/joyclub/008.jpg
http://www.haack.us/joyclub/Vertrag.jpg
**********ker79 Mann
696 Beiträge
Beweis
Das liegt daran, dass "Seriösität" nichts ist, was einem Beweis zugänglich wäre. In dem Fall konnte das Gericht kein Gutachten in Auftrag geben.
*********lace Frau
13.343 Beiträge
*oh* Hammer, tssss..mir fehlen die Worte.
... nicht so ganz von der Hand zu weisen
Oh, es gibt einige Aspekte, bei denen die JC-Vertragsbedingungen hier nicht sauber sind, so z.B. die gegen § 1 AGG (Geschlecht) verstoßenden, unterschiedlich hohen Entgelte für die Bezahlt-Mitgliedschaften, denn Männer zahlen stets mehr als Frauen; das gilt auch für die entgeltfreie Basismitgliedschaft, auch hier wird Frauen mehr an Funktionen als den Männern zugestanden.
*********lace Frau
13.343 Beiträge
*******uite:
denn Männer zahlen stets mehr als Frauen; das gilt auch für die entgeltfreie Basismitgliedschaft


Das ist eine andere Diskussion. Sicher meinte das OLG nicht DIESEN "Verstoß"
*******elt Frau
1.155 Beiträge
Frage
Was kann man tun ? Hat Jc keine rechtliche Beratung und kann dagegen vorgehen ???
Ich finde es schlimm, dass meine Community als unseriös deklariert, degradiert wird.
unseriös
beinhaltet eine moralische bewertung. diese ist anschauungssache, nicht quantifizier- oder meßbar. für manche ist ein sexportal eben einfach immer noch unseriös und 'bäh', für andere ist es das social network, in dem sie sich bewegen. dass der joyclub dann auch was mit sex zu tun hat, ist für diejenigen manchmal nur noch 'nebensache'...

ich schätze, da ist nichts zu machen - außer: die unaufgeklärte, prüde haltung des gerichts medial an den pranger zu stellen. vermutlich also eher eine sache für einen journalisten.

vielleicht hat hier ja jemand entsprechende kontakte - zum stern oder zum focus??? (oder einem liberalen blatt dieser dimension...?)

*zwinker*
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
..."ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder in pornografischen oder ähnlichen unseriösen Medien."...
Ich denke ja eher, die haben sich um das Wort "unseriös" gar nicht gekümmert und das Urteil wäre ohne das Wort "unseriös" im Vertrag genauso ausgegangen...
Denn daß der Joy ein "ähnliches Medium" wie ein pornographisches Medium ist, das kann man ja wohl kaum ernsthaft bestreiten *lol*



Der Sinn war es lediglich dem Model die Angst zu nehmen sich jetzt oder später irgendwann einmal in pornografischen Medien wieder zu finden.
Dieser "Sinn" ist in den Augen des Models offensichtlich nicht erfüllt worden, wenn die Bilder dann im Joy auftauchen - was ich absolut easy nachvollziehen kann - deswegen macht man ja so eine Klausel - insofern finde ich sowohl Klage wie auch Urteil absolut verständlich und korrekt. *top*

Wenn man eine Vertragsklausel macht, sollte man die machen, weil man sich daran halten will und nicht nur "um dem Model die Angst zu nehmen"... *oh2*
Der Sinn war es lediglich dem Model die Angst zu nehmen sich jetzt oder später irgendwann einmal in pornografischen Medien wieder zu finden.
Dieser "Sinn" ist in den Augen des Models offensichtlich nicht erfüllt worden, wenn die Bilder dann im Joy auftauchen - was ich absolut easy nachvollziehen kann - deswegen macht man ja so eine Klausel - insofern finde ich sowohl Klage wie auch Urteil absolut verständlich und korrekt. *top*

100%ige Zustimmung *top*

Du wirst doch sicher auch einen Unterschied feststellen,
zwischen fotocommunity, eigener Fotografen-HP, Online-Fotoausstellungen von Zeitschriften, Fotowettbewerbe von Fachzeitschriften,
Buchcover oder Bildbände mehrerer Fotografen
und dem Joyclub? *oh*

Ich kann das voll und ganz nachvollziehen und finde es gut,
das das Model "die Eier hatte", zu klagen.
(denn ich nehme an, das Gespräche bevor es ins Rollen kam,
wohl nichts brachten?)

Mrs. Highroller
********Hase Mann
23 Beiträge
Themenersteller 
nicht ganz....
Dieser "Sinn" ist in den Augen des Models offensichtlich nicht erfüllt worden, wenn die Bilder dann im Joy auftauchen - was ich absolut easy nachvollziehen kann - deswegen macht man ja so eine Klausel - insofern finde ich sowohl Klage wie auch Urteil absolut verständlich und korrekt.

Ich kann das voll und ganz nachvollziehen und finde es gut,
das das Model "die Eier hatte", zu klagen.


Bei einem "normalen" Model würde ich Euch ja da sogar zustimmen...
nur war es kein "normales" Model, sie ist selber Mitglied hier im Joy sowie bei poppen und anderen netten Websites und zeigt dort eben selbst genau diese streitgegenständlichen Bilder... und vorher war es für sie auch völlig okay Bilder wo auch immer zu zeigen. Ferner war es auch kein Vertrag der nur auf sie zugeschnitten war, also nur für sie galt, es war seinerzeits ein standardvertrag für alle meine Models.

Sie ist schlicht ne Ex und dieser Rechtsstreit ein Rachefeldzug.

Wäre es ein normales Model die Akt nicht mag, würde ich Euch Recht geben, dann wären aber auch nie Bilder von ihr hier aufgetaucht.
********Hase Mann
23 Beiträge
Themenersteller 
erstinstanzliche Entscheidung
...aufgrund Nachfragen...

hier das erstinstanzliche Urteil vom LG Siegen vom 10.08.2012

das "Model" hatte hier noch viele Unwahrheiten dem Gericht zu verkaufen
versucht, was es auch später vor dem OLG tat. Das OLG sagte selbst das es viele
Ausführungen des Models nicht glaube, ging aber dadrauf später nicht mehr im
Urteil ein, so wie hier noch das LG. Bei Klageeinreichung vor dem LG Siegen
behauptete das Model sogar es gäbe keinen Vertrag. Als dieser dann unstreitig
vorgelegt wurde beruf es sich auf den Wandel der inneren Einstellung. (Ein Wandel
der inneren Einstellung ist bis heute nicht vollzogen, da das Model selbst heute
noch Aktbilder von sich, die vom Fotografen angefertigt wurden, im Internet zeigt)


Ich Vorfeld zur Klage drohte das Model der MK (modelkartei) mit Klage da es angeblich gar keinen Vertrag gäbe, dem Joyclub drohte es mit Klage da zwar ein Vertrag existiere dieser jedoch eine Verwendung auf "Singel-Seiten" verbiete... ich hatte seinerzeits der MK sowie dem Joyclub den Vertrag zur Einsicht übersendet. Die MK bekam nasse Füße in Aussicht einer Klage und machte beide Profile (die des Models und die des Fotografen) dicht. (?!) Der Joyclub bestätigte die Ansicht des Fotografen und sah den Vertrag als rechtskräftig an. Man sagte mir auch das die Klausel etwas unglücklich sei, der Joyclub sich jedoch selbst in keinster Weise
pornografisch oder gar als unseriös ansähe/verstehe.

Es wäre nett wenn sich der Joyclub-Support noch mal einschaltet/meldet, danke.

Dies alles nur zum weiteren Verständnis des Schverhaltes. Am Ende steht jedoch ein Vertrag und nur den gilt es zu verhandeln. Ich möchte nur darauf hinweisen das
ich nie Bilder wo auch immer zeige ohne zusätzliches mündliches "Okay", selbst
wenn ich das wegen eines Vertrages gar nicht bräuchte. Ich finde es gehässig
Bilder zu zeigen wo sich der Abgelichtete unvorteilhaft drauf sieht und sich schämt,
egal wie "speigeil" ich selbst oder andere das Bild finden. Das geschah auch hier
bei diesem "Model" nicht. Sicherlich entstanden auch private Bilder da wir mal ein
Paar gewesen sind ergibt sich das im Alltag, nur habe ich nie auch nur ein Bild
dieser Art "verwendet".

Entscheidend ist jetzt einzig und allein die Definition von "unseriös" IN VERBINDUNG mit "Pornographie"... denn es heißt ja "ähnlichen unseriösen" ,
also bezieht sich das unseriös ja auch klar auf die Pornographie, denn nur so
war es im sinne des geistigen Vaters.

Urteil LG Siegen:

http://www.haack.us/joyclub/s01.jpg
http://www.haack.us/joyclub/s02.jpg
http://www.haack.us/joyclub/s03.jpg
http://www.haack.us/joyclub/s04.jpg
http://www.haack.us/joyclub/s05.jpg
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Die zwei Ebenen des Urteils
Das Urteil hat für mich zwei Ebenen: einmal eine individuelle und einmal eine allgemein gültige.

Die individuelle finde ich schnell abgehandelt: Im Modelvertrag ist das veröffentlichen im pornografischen Umfeld ausgeschlossen - der Fotograf hat es dennoch gemacht. Vertragsverletzung. Ein Grund, weshalb ich in meinen Verträgen explizit die Veröffentlichung auf joyclub.de erwähne.

Auf der anderen Ebene ist das Urteil jedoch viel weitreichender: Es entzieht im Prinzip jedem standardisierten (TfP-)Model-Vertrag die Grundlage. Alles was das OLG Hamm im Rahmen der AGB-Kontrolle ausführt, führt dazu, dass die wesentlichen Punkte, die in einem üblichen Model-Vertrag geregelt werden, als juristisch nicht haltbar eingeordnet werden. Das Gericht sieht den Vertrag nur für den Fotografen als bindend an, für das Model hat er jedoch keine verbindliche Rechtswirkung.

Und hier wird's aus meiner Sicht dann wirklich kritisch für alle Fotografen, die Modelverträge verwenden.

Jens
Auf der anderen Ebene ist das Urteil jedoch viel weitreichender: Es entzieht im Prinzip jedem standardisierten (TfP-)Model-Vertrag die Grundlage.

Darf ich nachfragen, warum du das so verstehst?

Mrs. Highroller
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Die Richter haben den Model-ertrag als AGB eingestuft und die Klägerin im Wesentlichen als besonders schützenswerte Privatperson. Dann haben sie die Klauseln des Vertrags auseinandergenommen (AGB-Kontrolle). und hierbei die wesentlichen Bestandteile wie "unwiederruflich" und "auch bei Folge-Shootings" gekippt. Das war der Hebel des Gerichts. Das LG dagegen hat den Vertrag als solches als rechtsgültig eingestuft.

Das "Pornografisch und unseriös" zieht sich nur so durchs Urteil, da der Verklagte es so im Vertrag stehen hatte. Eine wirkliche Beurteilung haben die Richter nicht vorgenommen, sonst hätte die MK ja nicht mit reinkommen dürfen. Da hätte die Klägerin nur einen Teilerfolg erzielen können. Die Richter haben jedoch jegliche Veröffentlichung untersagt, da das Model das Recht zum Widerruf hätte.

Jens
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Ich möchte nur darauf hinweisen das
ich nie Bilder wo auch immer zeige ohne zusätzliches mündliches "Okay", selbst
wenn ich das wegen eines Vertrages gar nicht bräuchte.
Wenn das so wäre - dann wäre es wohl nicht zum Prozeß gekommen... *gruebel*
Also...

mir stößt eher das Verhalten des Fotografen übel auf,
weil es insbesondere durch das nachträgliche Hinweisen auf
eine ehemalige Beziehung und Rachegelüste des Models
MEHR aufzeigt, als nur eine proffessionelle Begegnung, um Fotos zu machen.

Auch das der geschwärzte Modelvertrag veröffentlicht wird...

dabei jedoch für jeden interessierten Mitleser/Fotografen ersichtlich ist,
WER den Vertrag abgeschlossen(Fotograf) hat - in Kombination mit
dem nicht-geschwärzten Geburtsdatum des Models...

das hat sehr viel von "nachkarten" und dem Model selbst jetzt noch das Leben schwer machen - denn aus den wenigen Infos können Leute aus dem Bereich durchaus ableiten,
wer das Model ist/war, und somit wird ihr Leumund geschädigt.

Und der Fotograf hat laut Urteilstext 1 bei Veröffentlichung von Aktbildern auf den erwähnten Portalen ihren echten Namen genannt. (siehe Bildanhang)


Ich möchte nur darauf hinweisen das
ich nie Bilder wo auch immer zeige ohne zusätzliches mündliches "Okay", selbst
wenn ich das wegen eines Vertrages gar nicht bräuchte.

Dazu aus dem Urteil folgender Ausschnitt - ohne weitere Worte:
Ich
*******itch
13.300 Beiträge
Ich finde auch diesen Teil sehr aussagekräftig und hilfreich bei der Meinungsbildung....
*******res Mann
8 Beiträge
So doof ist...
...die JC Community nicht, dass sie sich voller Entrüstung vor den Karren der Partei eines Rechtsstreits spannen lässt, den das OLG aus meiner Sicht im Ergebnis richtig entschieden hat.

So stammt die Formulierung "in pornographischen oder ähnlich unseriösen Medien" aus dem Standardvertrag des Beklagten. Dieser Standardvertrag muss als AGB natürlich einer Inhaltskontrolle standhalten.

Logisch, dass die Klägerin JC für pornografisch oder unseriös halten muss, um die Entfernung der Bilder (wohl teilweise unter Namensnennung veröffentlicht,...) zu erreichen. Ob es vom Beklagten schlau war, hierauf den JC zum internationalen Künstlerforum umzugestalten, wage ich mal bezweifeln.

Auch wenn sich die Entscheidung des OLG stark an dem klägerischen Vortrag orientiert, ist und bleibt "unseriös" eine Wertungsfrage. Ich hoffe, dass es JC und wir alle aushalten, wenn uns das OLG im Rahmen eines Rechtsstreits zu Mitgliedern einer "unseriösen" Plattform macht. Von einem OLG-Senat erwarte ich keine andere Wertung, selbst wenn sie eine Lebenslüge sein sollte *zwinker*

Da die Klägerin wohl auch versucht hat, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, kann ich den Unmut des Beklagten nicht ganz nachvollziehen.
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
ulrtavires schrieb:
Dieser Standardvertrag muss als AGB natürlich einer Inhaltskontrolle standhalten.


Aber die vom Gericht bemängelten Bestandteile "Widerruf" und "Folgeshooting" dürften bei fast jedem Standard-Vertrag zu finden sein. Auch die Einschätzung des Gerichts von "TfP" rüttelt an den Grundzügen eines jeden TFP-Vertrags. Ich sehe - unabhängig von der persönlichen Komponente - durch dieses Urteil die Rechtssicherheit von Standard-TfP-Verträgen weggewischt. Bisher ging ich davon aus, dass ein findiger Rechtsanwalt einzelne Regelungen der Verträge aushebelt. Bei dem Verfahren vorm OLG Hamm wurde jedoch der Vertrag als ganzes zerrissen.

Jens
Zielorientiertes Urteil
Nach nochmaliger summarischer Durchsicht der Urteilsgründe kommen ich zu dem Schluß, dass für die beteiligten Richter das Urteil festgestanden hat.

Dass hierbei der "Steigbügel" über die Begründung des Joyclubs gewählt werden musste ist dabei nur einen Nebeneffekt, damit insgesamt die Gründe für eine etwaige Veröffentlichung der Bilder entfallen konnte bzw. musste. Der Aufhänger ist der Joyclub. Hätte das Gericht diesen Punkt nicht eingebaut, hätte es nämlich vor dem Problem gestanden, dass u.U. die weitere Veröffentlichung der Bilder auf anderen Seiten zulässig sein könnte.
Eine derartige Differenzierung erscheint mir aber nicht gewollt gewesen zu sein, so dass der Joyclub per se unter den Vertragspassus "ähnliche Seiten" zusammengefasst werden musste.


Insgesamt halte ich das Urteil für nachvollziehbar und vertretbar, aber man hätte die ganze Sache auch vertretbar und nachvollziehbar anders entscheiden können.

Alles nicht so einfach, aber selbst wenn man den Passus über den Joyclub weglassen würde, könnte man immernoch zu demselben Ergebnis wie das OLG gelangen. Tja, irgendwann ist eine Sache eben ausgeurteilt.....
*******s_U Mann
961 Beiträge
Also ehrlich gesagt halte ich die Einstufung eines TfP-Vertrags als AGB für unhaltbaren Unfug. Spätestens dann, wenn mein Vertragsmuster in wesentlichen Punkten individuell angepasst werden muss (wo darf was veröffentlicht werden, darf das Model die freigegebenen Bilder auswählen, Location Dauer etc.pp.) sehe ich die Voraussetzungen als nicht erfüllt an.

§305 BGB "Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind."

Als Fotograf kann ich somit die AGB-Prämisse einfach dadurch umgehen, dass ich ein Vorgespräch mit dem Model führe, dort die wesentlichen Punkte anspreche, und sie|ihn jeweils frage ob das so passt oder ob er|sie was anders haben will.

Nicht jedes OLG-Urteil ist gleich ein allgemeingültiger Präzedenzfall.
*********_2013 Mann
111 Beiträge
Die Urteilsbegründung
und vor allem die Begründung wie das Gericht zu der Entscheidung gelangt ist das JC unseriös sei, ist doch mal interesant. Die Klägerin hat Screanshots vorgelegt! ja ist doch klar das, wenn ich dem Gericht nur Seiten zeig auf denen NUR zum ficken aufgerufen wird und NUR plumpe Schwanzbilder zu sehen sind, das dann der Eindruck einer gewissen unseriösität entsteht. Im gegenzug hätte der Beklagte ebenfalls screanshot vorlegen sollen die eben auch die andere Seite zeigen.
Das wäre durch aus naheliegend gewesen da ja das im Grunde das Einzige ist worauf sich das Urteil stützt.

Hier haben es sich die Richter einfach gemacht. Hätten man versucht anders zu argumentieren um zum selben Urteil zu gelangen, hätte das ein Grundsatzurteil zur Folge haben können. So ist es NUR ein Einzelurteil.
Hallo
***To:
Ich sehe - unabhängig von der persönlichen Komponente - durch dieses Urteil die Rechtssicherheit von Standard-TfP-Verträgen weggewischt.

Das sehe ich nicht so. Das Urteil bezieht sich auf genau diesen Fall und nicht generell auf alle TFP-Verträge. Es gibt in Deutschland keine Präzedenzfälle (wie in Amerika) woran sich die Gerichte zu halten haben. Der kontinentaleuropäische Rechtskreis folgt der Idee des Positivismus. Entscheidungen orientieren sich an Gesetzen und nicht an den Entscheidungen anderer Gerichte.

Es gibt allerdings Urteile die Richtungsweisend sind und an denen sich die Gerichte orientieren, das sind dann aber meist Urteile vom BGH und selbst an diese Urteile sind deutsche Gerichte nicht gebunden und entscheiden von Fall zu Fall.

Ich sehe in der vorliegenden Entscheidung des Gerichts lediglich das Recht des Models auf Widerspruch einer Veröffentlichung seiner Fotos, unter Nennung des echten Namens, als gegeben und gerichtlich festgehalten an.
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