Joyclub ist lt. OLG Hamm unseriös!
Na klasse....laut einem Urteil vom 17.07.2013 verkündet das OLG Hamm,
daß die Webseite/Plattform http://www.joyclub.de unseriös ist, und
hebt damit einen Model-Vertrag auf, der die Verwendung von
Bildnissen in "pornografischen oder ähnlich unseriösen Medien"
verbietet, da der Fotograf auf dieser Webseite Bilder der Klägerin
ausstellte und somit schuldhaft gegen die Bestimmungen des Vertrages
verstossen habe. - Die Revision ist nicht zulässig. Lediglich die
Nichtzulassungsbeschwerde wäre vor dem BGH zulässig.
Es wird nun viele "seriöse" Fotografen, Models, Künstler, Mitglieder
usw. überraschen ab sofort einer "unseriösen" Community anzugehören
und damit selbst für die Öffentlichkeit als "unseriös" eingestuft zu werden.
Grund ist ein Zusatz, welcher vom Fotografen selbst in einem seiner
alten Model-Verträge machte: ..."ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder in pornografischen oder ähnlichen unseriösen Medien."... - sicherlich ist dieser Zusatz etwas unglücklich und wird
auch schon seit Jahren nicht mehr so gewählt. Der Sinn war es lediglich dem
Model die Angst zu nehmen sich jetzt oder später irgendwann einmal in
pornografischen Medien wieder zu finden.
Mir ist wirklich schleierhaft, wie das OLG Hamm eine derartige Entscheidung
treffen konnte eine ganze Community als unseriös zu bezeichnen und zu
verunglimpfen ohne hierfür ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben,
wie vom Beklagten angedacht und vorgeschlagen hinwegsetzt,
und selbst seine subjektive Meinung als allgemeine Tatsache und Entscheidungsbasis anzunehmen ohne sich scheinbar der Tragweite dieser
Entscheidung bewusst zu sein. Meines Wissens nach spiegeln die Mitglieder
vom Joyclub einen Querschnitt der Bevölkerung wieder. Vom Handwerker bis
zum Juristen, vom Künstler bis zum Handwerksfotografen, vom Profimodel bis
hin zum Hobbymodel und vom Arbeitssuchenden bis hin zum Piloten. Soll
das nun bedeuten das alle Mitmenschen die sich auf einem Erotik-Portal
anmelden unseriös sind?
Dieses Portal für Erotik "Joyclub.de" ist bis heute in den Augen des Fotografen
in keinster weise pornografisch oder gar unseriös. und ich hoffe in Euren Augen
auch nicht. Der Joyclub ist und war in den Augen des Beklagten immer eine der,
wenn nicht die einzige, Webseite auf der es möglich ist Erotik MIT Anstand und
Sitte sowie Seriosität zu erleben.
Ich selbst habe leider nicht die Mittel eine Nichtzulassungsbeschwerde
einzureichen, ferner kann dies nur ein beim BGH zugelassener Jurist tun,
wobei mir ein solcher nicht bekannt ist.
Einspruchsfrist 12.09.2013
weitere Details sowie Urteil erster Instanz auf Anfrage.
Sollte der Joyclub dagegen angehen wollen und den entsprechenden beim
BGH zugelassenen Background haben... -> mail an mich.
Urteil:
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